Landschaftsumlage belastet letztlich auch Rheinberg

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) wird aufgefordert, den Umlagesatz der Landschaftsumlage deutlich zu senken.

14.03.16 –

Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) wird aufgefordert, den Umlagesatz der Landschaftsumlage deutlich zu senken.

Dieser Appell ist per Dringlichkeitsentscheidung von CDU und Grünen auf den Weg gebracht worden.

Der Hintergrund: 

Nach aktuellen Informationen erwartet der LVR allein für das Haushaltsjahr 2016 nicht eingeplante Mehreinnahmen aus Landschaftsumlage und Schlüsselzuweisungen von etwa 93,7 Mio. Euro. Aufgrund des beschlossenen Doppelhaushaltes 2015/2016 wurde der entsprechende Umlagesatz bereits im Frühjahr 2015 festgelegt. Dies eröffnet durch die deutlich gestiegenen Einnahmen die Möglichkeit, zumindest einen Teil dieser Mehreinnahmen durch eine Umlagesenkung an die finanzschwachen Kommunen im Rheinland weiterzugeben.

Die Stadt Rheinberg ist über die Kreisumlage indirekt, jedoch sehr deutlich von der Höhe der Landschaftsumlage betroffen. Der Kreis Wesel verfügt über keine Ausgleichsrücklage mehr; eine Erhöhung der Landschaftsumlage von rund 4 Millionen Euro bringt damit auch eine Erhöhung der Kreisumlage mit sich, was sich sehr negativ auf die kreisangehörigen Kommunen auswirkt. Die Stadt Rheinberg befindet sich, wie andere Kommunen auch, in der Haushaltssicherung und ist nicht mehr in der Lage, weitere Umlageerhöhungen zu verkraften.

Möglich erscheint eine Senkung der Landschaftsumlage aus nachstehenden Gründen:

  1. Seit 2013 gestalten sich die Jahresabschlüsse des LVR positiv und sind besser als im Haushaltsplan prognostiziert. So wurde 2013 ein Überschuss von 8,9 Mio. Euro erwirtschaftet (Haushaltsplan: Defizit von 16 Mio. Euro). 2014 wurde inklusive der Bedarfsumlage in Höhe von 18,4 Mio. Euro (Einheitslastenausgleichsgesetz) ein Überschuss von über 23 Mio. Euro erzielt (Haushaltsplan: Defizit von 100.000 Euro). Auch 2015 wird mit einem deutlichen Überschuss gerechnet (Haushaltsplan: Defizit von 2,8 Mio. Euro).
  2. Durch die positiven Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre wird die Ausgleichsrücklage des LVR nach dem Jahresabschluss 2015 wieder auf über 100 Mio. Euro steigen, nachdem sich diese in den Jahren bis 2012 von 188 Millionen Euro auf etwa 46 Millionen Euro verringert hatte. Im Gegensatz zu vielen im Stärkungspakt bzw. in der Haushaltssicherung befindlichen Mitgliedskommunen ist die Finanzsituation des LVR deshalb durchaus positiv zu bewerten. Umso wichtiger ist es, dass der LVR gerade in diesen Zeiten das Rücksichtnahmegebot gegenüber seinen Mitgliedskommunen maximal auslegt und alles unternimmt, diesen mehr finanziellen Spielraum zu geben.
  3. Im Jahresabschluss 2014 ist es durch eine positive Haushaltsbewirtschaftung gelungen, eine nicht eingeplante Rückstellung in Höhe von etwa 94 Mio. Euro für den Rechtsstreit mit den Mitgliedskommunen über die Zuständigkeit für „Integrationshilfen“ zu bilden. Im Haushaltsplan 2015/2016 wurden dafür weitere Mittel eingeplant.
  4. Die Bildung von Rückstellungen beim LVR für den Rechtsstreit mit den Kommunen über die Zuständigkeit für ambulante Integrationshilfen führt zu einer Doppelbelastung für die Kommunen. Sie müssen bis zu einer Gerichtsentscheidung sowohl die Kosten für die Integrationshilfen an Schulen tragen als auch über die Umlage den Aufwand des LVR für die entsprechenden Rückstellungen. Der LVR ist deshalb aufgefordert, eine gemeinsame Lösung mit dem Land und der kommunalen Familie zu entwickeln, die die Notwendigkeit von Rückstellungen beim LVR vermeidet. Dann wäre aktuell und in den folgenden Haushaltsjahren eine weit stärkere Umlagesenkung für die notleidenden Städte und Kreise im Rheinland möglich.



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