Konsequenzen für rd. 10 km² des Rheinberger Stadtgebietes müssen klar sein

Kaum ein Thema ist für die zukünftige Stadtentwicklung von Rheinberg so bedeutsam wie die notwendig gewordene Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes zur Störfallproblematik, die im Zusammenhang mit der Fa. Inovyn in Ossenberg steht.

22.02.20 –

Kaum ein Thema ist für die zukünftige Stadtentwicklung von Rheinberg so bedeutsam wie die notwendig gewordene Erarbeitung des Stadtentwicklungskonzeptes zur Störfallproblematik, die im Zusammenhang mit der Fa. Inovyn in Ossenberg steht.

Immerhin sind mit ca. 9,7 km² mehr als ein Achtel des Rheinberger Stadtgebietes von den notwendigen Sicherheitsvorkehrungen des chlorverarbeitenden Chemiebetriebes Inovyn im Solvay-Industriepark mehr oder minder gravierend betroffen. In diesem gesamten Areal sind zukünftige Änderungen in der Grundstücksnutzung nur eingeschränkt unter Beachtung der hiermit nun für Rheinberg erstmals ausdefinierten speziellen Regularien des Störfallrechtes möglich; je näher am Zentrum des Störfallbetriebes, desto enger ist das Spektrum überhaupt nur noch ausnahmsweise genehmigungsfähiger nicht-industrieller oder nicht-gewerblicher Nutzungen incl. der sich dort zeitweise oder dauerhaft aufhaltenden Menschen.

Das sind keineswegs nur geringe Auswirkungen, wie es die Verwaltung zuletzt bezeichnet hat; deutlich anders als sie selbst es noch in der sehr anschaulichen und detaillierten Vorlage zur Sitzung des Bau- und Planungsausschusses vom 29.5.18 getan hat.

Von daher bedarf die in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 4.2.20 nun ERSTMALS vorgelegte Karte, mit der zukünftige Baugenehmigungen innerhalb des Sicherheitsabstandes im Umkreis von 1.760 m um die Inovyn-Produktion definiert werden, gründlicher Betrachtung, Diskussion und Entscheidung.

Deshalb hat es unsere Fraktion verwundert, dass die anderen Fraktionen im Ausschuss der Empfehlung dem Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung direkt folgen wollten, diese Karte und daraus abgeleitete städtische Entwicklungsziele zu beschließen, obwohl der im Umfang von ca. 120 Seiten in Erarbeitung befindliche Erläuterungsbericht der Gutachter zu dieser komplexen und für Rheinberg ein Novum darstellenden Materie noch gar nicht vorliegt!

Wichtig werden in diesem Zusammenhang die unterschiedlichen Planungsbereiche. So ist es unserer Fraktion zwar eingängig, dass beispielsweise die Nicht-Heranrückenslinie rund um die bestehende Wohnbebauung in der Reichelsiedlung zur Kreismitte hin in den dunkelgrünen Ring hereingezogen wird, dies aber im Falle der Privatschule in der ehemaligen Reichel-Villa nicht der Fall ist.

Allerdings stellt sich grundsätzlich die Frage, warum es aus Gründen anderer stadtentwicklungspolitischer Zielsetzungen (z.B. Wohnraumkonzept, dringender Bedarf an barrierefreiem und preisgünstigem Wohnraum) nicht möglich sein soll, zumindest auf dem südlich gelegenen Teil des heutigen Areals der noch aktiven Messe Niederrhein eine Baulandreserve auch für Wohnnutzungen zumindest als Zielsetzung darzustellen. Immerhin ist der Messestandort selbst mit einem zeitweise hohen Personenaufkommen verbunden. Zudem würde eine solche Bebauung nicht näher an die Emissionsquellen des Störfallbetriebes heranrücken als die bestehende Reichelsiedlung oder auch das gerade erweiterte Schulzentrum der Europaschule mitsamt neuer 3-fach-Turnhalle.

Zunächst aber ist u.E. erst einmal die beauftragte ingenieurtechnische Arbeit vollständig abzuschließen und dann von der Verwaltung und Politik zu prüfen. Sodann wäre uns wichtig, dass vor dessen rechtskräftiger Verabschiedung eine Bürgerinformationsveranstaltung unter fachkundiger, neutraler Moderation stattfindet, in der auch der Störfallbetrieb selbst vertreten ist und für Erläuterungen zur Verfügung steht.

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