Neues Baugebiet am Annaberg soll geändert werden

Die Entwicklung des nordwestlich gelegenen Teils des am 8.12.2015 getätigten Beschlusses zur Aufstellung eines B-Plans mit der Nr. 56 wirft Probleme z.B. hinsichtlich des Lärmschutzes auf.

31.05.16 –

Die Entwicklung des nordwestlich gelegenen Teils des am 8.12.2015 getätigten Beschlusses zur Aufstellung eines B-Plans mit der Nr. 56 wirft Probleme z.B. hinsichtlich des Lärmschutzes auf.

Die Fraktionen von SPD und Grünen haben daher einen Änderungsantrag für den Bauausschuss gestellt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird daher ungefähr halbiert. Der neue Geltungsbereich soll sich auf die Fläche von der Berkevoortshofstraße südöstlich bis zur Bahnhofstraße erstrecken.

Bei der Entwicklung dieses flächenmäßig angepassten Bebauungsplans sollen folgende Kriterien einfließen:

  • Schaffung von sozial gefördertem Wohnungsbau
  • Schaffung von frei finanziertem Mietswohnungsbau sowie Einfamilienhäusern/Doppelhäusern
  • damit verbunden eine energiesparende Bauweise, die über die derzeit geforderten Standards hinausgeht
  • Mehrgenerationenwohnen





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