Radschutzstreifen

Nicht nur aus Gründen der Kostenersparnis hat die Grüne Fraktion die Debatte angestoßen, vermehrt Radschutzstreifen auf die Fahrbahn aufzubringen.

17.05.15 –

Nicht nur aus Gründen der Kostenersparnis hat die Grüne Fraktion die Debatte angestoßen, vermehrt Radschutzstreifen auf die Fahrbahn aufzubringen.

Bewährt haben sie sich schon lange auf der Bahnhofstraße und neuerdings auch auf dem Innenwall.

Die Rheinberger CDU lehnt allerdings einen Schutzstreifen zwischen Borth und Wallach aus Sicherheitsgründen entschieden ab.

Fritz Ettwig, Sachkundiger Bürger der Grünen im Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss, sieht dies deutlich anders. 

Man gehe fälschlich von dem Grundsatz aus, dass ein "Schutzstreifen", den die Verwaltung bisher nur max. einen Meter breit angelegt hat, den Radfahrer vor dem Autoverkehr schützt; geschützt wird der Radfahrer nur durch die Einhaltung des notwendigen Sicherheitsabstandes von ca. 1,5 Metern und durch ein mäßiges Fahrtempo des Autoverkehrs, ob mit oder ohne "Schutzstreifen". Dieser Streifen hat jedoch den positiven Zweck, die Aufmerksamkeit der Autofahrer zu stärken und die Fahrbahn optisch zu verengen, um den Verkehr langsamer zu machen.

Das gilt uneingeschränkt und insbesondere für die Wallacher Straße, die fast ausschließlich Verkehr mit Ziel und Quelle Wallach aufzunehmen hat, aber dennoch von vielen als Rennstrecke genutzt wird. Ein Höchsttempo unter 5o km/h (Tempo 30) und die Anlegung verengender Schutzstreifen würden sich in Zielsetzung und ihrer Wirkung gegenseitig begünstigen und verstärken.

Das will natürlich die CDU nicht. Sie kann sich nichts vorstellen, was den Autoverkehr - auch auf solch kurzen innerörtlichen Strecken - wirklich langsamer machte und den Radfahrern und Fußgängern mehr sichernden Raum verschaffte. Sie denkt Autofahren und Schnelligkeit nur zusammen! Das ist in ihren Augen "bewährte städtische Infrastruktur" für einen fahrradunfreundlichen Straßenverkehr, der bisher - trotz allen Stadtradelns - nur einen geringen Anteil von Radfahrern, besonders unter den Schülern, zugelassen und ein miserables Sicherheitsgefühl bei Radfahrern vermittelt hat. Dies zu verbessern, ist unser Ziel seit 25 Jahren, der CDU ist es egal, Hauptsache zügig!

Und die Grundschüler aus Borth und Wallach? Bis zum Alter von 8 Jahren müssen sie, bis 10 Jahre alt dürfen sie nach der StVO auf Gehwegen fahren. Wenn der Verkehr, wie es sich seit langem gehörte, deutlich unter 50 km/h gebremst würde, wären sie im Übrigen auf der Straße ohne die Konflikte auf dem Gehweg mit Fußgängern und begegnenden Radfahrern auch nicht mehr gefährdet als heute.

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