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08.09.22 –
Deswegen stellte unsere Fraktion den Antrag, bei Veranstaltungen auf dem Stadtgebiet und/oder in erlaubnispflichtigen Bereichen im öffentlichen Raum (z.B. auch mobile Gastro) den Veranstalter zukünftig zu verpflichten, bei der Abgabe von Getränken und Speisen keine Einweggeschirre bzw. -gefäße, sondern ausschließlich Mehrwegbecher, –geschirr und –besteck zu verwenden oder alternativ nur ökologisch abbaubare Verpackungen bzw. Einweggeschirr aus nachhaltigem Verpackungsmaterial einzusetzen(kompostierbar oder ggf. essbar).
Als global nachhaltige Kommune NRW hat sich unsere Stadt den 17 Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen verpflichtet, zu denen „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ (Ziel 11) sowie „Nachhaltiger Konsum“ (Ziel 12) zählen. Um diesen Zielen gerecht zu werden, sollte dem Beispiel umliegender Kommunen gefolgt werden (z.B. Stadt Wesel seit 2019) und diese Art von Ressourcenverschwendung zukünftig grundsätzlich ausgeschlossen werden.
Für die Dienstleister dieses Segments fallen hierbei allenfalls geringe oder gar keine zusätzlichen Umstellungskosten an: Gemäß dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG2) sind größere Caterer, Lieferdienste und Restaurants ab dem 01.01.2023 ohnehin verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten.
Der Antrag wird von uns in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Stadtmarketing, Tourismus und Kultur am 14.09 vorgestellt.
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