Tempo 30 in Vierbaum

Die GRÜNE Fraktion hatte am 9. Mai 2017 im Rat der Stadt Rheinberg einen Antrag auf geschwindigkeitsreduzierende Maßnamen – auch mit dem Ziel des Lärmschutzes – im Ortsteil Vierbaum gestellt. Für die Baerler Straße konnten wir einen Teilerfolg verbuchen: ab 22:00 Uhr ist nun nachts Tempo 30 aus Lärmschutzgründen angeordnet worden. Bauliche Maßnahmen dazu sind in Arbeit – die sich sicherlich positiv auch auf den Tagesverkehr auswirken werden.

01.12.18 –

 

Die GRÜNE Fraktion hatte am 9. Mai 2017 im Rat der Stadt Rheinberg einen Antrag auf geschwindigkeitsreduzierende Maßnamen – auch mit dem Ziel des Lärmschutzes – im Ortsteil Vierbaum gestellt. Für die Baerler Straße konnten wir einen Teilerfolg verbuchen: ab 22:00 Uhr ist nun nachts Tempo 30 aus Lärmschutzgründen angeordnet worden. Bauliche Maßnahmen dazu sind in Arbeit – die sich sicherlich positiv auch auf den Tagesverkehr auswirken werden.

Im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Oktober 2018 wurde erneut über unseren Antrag zu Maßnahmen auf der L 10 –Kuhdyk und Reitweg – gesprochen. Hierzu hat der Straßenbaulastträger „Straßen.NRW“ eine Berechnung der Schallimmissionen nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen vorgenommen. Diese Berechnungen sind umfangreich.

Im Kern ist festzustellen, dass bei der gegenwärtigen Verkehrsbelastung und der überhöhten Geschwindigkeit auf der L 10 nach den Erfahrungen des Straßenbaulastträgers mit einer Pegelminderung zwischen 2,3 und 2,6 dB, was gerundet 3 dB bedeutet, zu rechnen ist, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert würde. Das ist lärmtechnisch betrachtet so, als wenn die Verkehrsmenge halbiert wäre!

Nach unserer Meinung sollte erstmal für einen Testzeitraum 30 km/h angeordnet werden, um nach einer gewissen Eingewöhnungszeit die Geschwindigkeit zu überprüfen. Sollte dann noch erheblich zu schnell gefahren werden, muss dann über bauliche Maßnahmen nachgedacht werden.

Die Straßenverkehrsbehörde in unserer Stadtverwaltung hat schon viel gemessen und Daten erhoben. Anstatt den Zahlen nun Taten folgen zu lassen, begründet sie ihre ablehnende Entscheidung über unseren Antrag damit, dass Ausweichverkehre entstehen würden, der ÖPNV gestört würde und das Verkehrszeichen von den VerkehrsteilnehmerInnen nicht akzeptiert würden. Ich meine: Dies ist eine Scheinargumentation der Verwaltung. Sie sollte besser den Spielraum für Ermessensentscheidungen voll im Sinne der AnliegerInnen ausnutzen und auf das Land NRW einwirken. Bauliche Maßnahmen am Eingangsbereich Reitweg in Vierbaum sollten unbedingt durchgeführt werden!

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