Verkehrliche Maßnahmen zur Lärmminderung in Millingen

Die Situation auf der Alpener Straße, südlicher Teil, ist hinsichtlich der Lärmbelastung seit vielen Jahren in der Diskussion. Im Laufe der Jahre hat sich die Lärmbelastung durch die Ansiedlung weiterer Logistikbetriebe verstärkt. 

08.06.20 –

Die Situation auf der Alpener Straße, südlicher Teil, ist hinsichtlich der Lärmbelastung seit vielen Jahren in der Diskussion. Im Laufe der Jahre hat sich die Lärmbelastung durch die Ansiedlung weiterer Logistikbetriebe verstärkt. Wie durch einen Anwohner dokumentiert wurde, sind alle Versprechungen und Maßnahmen, den LKW-Durchgangsverkehr z.B. durch bauliche Vorkehrungen zu vermindern oder zu vermeiden, nicht umgesetzt worden bzw. gescheitert.

Die durch die südlich und östlich gelegenen Logistikbetriebe entstehenden Quell- und Zielverkehre belasten seit der Fertigstellung der Umgehungsstraße auch und besonders stark den Ortsteil Millingen. Insbesondere LKW-Verkehre der Autobahn und der genannten Logistikbetriebe Richtung bzw. von Norden nutzen die südliche Alpener Straße und die Saalhoffer Straße, um auf die übergeordnete L 137 oder zur Autobahn zu gelangen.

Dieser Umstand und die dadurch bedingte Lärmbelästigung haben immer wieder zu Bürgerprotesten geführt.

Wie nun in der jüngsten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses durch die Nachbegutachtung eines Bürgers nachgewiesen wurde, ist der Anteil des Schwerlastverkehrs auf dem besagten Teilstück der Alpener Straße doppelt so hoch wie von Runge IVP in der ersten Machbarkeitsstudie zur Nordumgehung und von der Verwaltung in früheren Verkehrserhebungen dargestellt.

In der nun von Runge IVP korrigierten Machbarkeitsstudie werden mehr als doppelt so viel Schwerlastverkehrsmengen für das besagte Teilstück der Alpener Straße ausgewiesen. Auf die in der Nachbegutachtung des Bürgers gezählten und fotodokumentarisch gesicherten erheblich höheren Mengen von LKW über 2,8 bis 7,5 t ist Runge IVP auch in seiner Stellungnahme nicht eingegangen.

Hieraus ergibt sich zwangsläufig, dass die Lärmwerte erheblich höher sein müssen als bisher angegeben.

Wie auch Runge IVP in seiner Stellungnahme unter Abs. 6 Punkt 4 erläutert, ist der § 45 Abs. 1 StVO maßgeblich für eine Anordnung einer Verkehrsbeschränkung zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen. Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde (Stadt Rheinberg). Ggf. beteiligte Behörden sind zu hören.

Vor dem Hintergrund der Schwierigkeit und Langfristigkeit der Umsetzung einer Nordumgehung halten wir es für notwendig, zwecks Minderung der Lärmbelastung der betroffenen Anwohner*innen für eine Testphase ein LKW-Durchfahrtverbot durchzuführen. In dieser Zeit könnten dann die Entlastungswirkung für die Anwohner*innen und die folglich stattfindenden Ausweichverkehre untersucht werden.

Angesichts der gewachsenen Zahl an Logistikbetrieben und der dadurch verursachten Zunahme an LKW-Ziel- und Quellverkehr sollte es das verkehrspolitische Ziel der Stadt Rheinberg sein, diese Verkehre soweit möglich aus stärker besiedelte Wohnbereiche fernzuhalten und sie stattdessen möglichst rasch auf die geeigneteren übergeordneten Straßen (Landes-, Bundesstraßen und Autobahnen) zu führen. Die bisher vorgenommenen Maßnahmen (Tempobegrenzung, alternierendes Parken) haben das Problem nicht wirklich beseitigen können.

Hierzu stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Antrag: 

Für die südliche Alpener Straße wird ein LKW-Durchfahrtverbot für Fahrzeuge ab mindestens 7,5 t für eine Testphase von 6 Monaten festgesetzt.

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