Definition eindeutiger Grundwasserflurabstände

Aufforderung an die LINEG

14.06.24 –

Die starken Regenfälle im vergangenen Winter haben bei vielen Häusern in unterschiedlichen Rheinberger Ortsteilen Nässeschäden verursacht. Diese Probleme betrafen auch Nachbarkommunen. Längst nicht in allen Fällen trat die LINEG in die Schadensregulierung ein. Grund dafür sind offenbar historisch nicht eindeutig definierte Grundwasserflurabstände. Diese wären jedoch erforderlich, damit eine für die Betroffenen nachvollziehbare klare Entscheidung getroffen werden kann, ob die LINEG für die Schadensregulierung aufzukommen hat oder nicht.

Der Ausschuss/Rat möge daher folgenden Antrag beschließen: Die LINEG wird aufgefordert, für die vom Salzbergbau betroffenen Bereiche einen eindeutigen Grundwasserflurabstand zu definieren, der eine klare Zuständigkeit bei eventuell auftretenden Wasserschäden festlegt.

Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, mit ähnlich betroffenen Nachbarkommunen nach Möglichkeit ein gemeinsames Vorgehen abzustimmen. Vorsorglich ermächtigt der Rat die Verwaltung, gegen den Planfeststellungsbeschluss zur Erweiterung der Gewinnungsflächen im Steinsalzbergbau durch K+S zu klagen, um ein Fortbestehen einer unklaren Wasserschadensregulierung zu verhindern.

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