Elternbeiträge in der Diskussion

Erhöhungen von Steuern, Gebühren, Beiträgen sind nie attraktiv – weder für die Betroffenen noch für die, die es beschließen. Deshalb werden solche Beschlüsse, so es eben geht, gerne von der Politik vermieden.

24.03.21 –

Erhöhungen von Steuern, Gebühren, Beiträgen sind nie attraktiv – weder für die Betroffenen noch für die, die es beschließen. Deshalb werden solche Beschlüsse, so es eben geht, gerne von der Politik vermieden.

Auf der anderen Seite gibt es die Erwartungen der Bürger*innen an den Staat oder die Kommune, bestimmte Leistungen zu erbringen und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen: ein ordentliches Straßennetz, eine geregelte Müllabfuhr, Erziehungs- und Bildungsleistungen von der Tagespflege bis zur Berufsausbildung oder Universität.

All das kostet Geld. Und das muss von den Steuer-, Gebühren- und Beitragszahlenden kommen.

In Rheinberg ist aktuell die Elternbeitragssatzung strittig. Wird mit dem Vorschlag der Verwaltung übers Ziel hinausgeschossen und zu viel verlangt?

Die Verwaltung hat ein Modell vorgelegt, welches 77 % der Eltern entlastet – die Entlastung erstreckt sich bis zu einer Einkommenshöhe von 70.000 Euro. Selbst bis 80.000 Euro sind in der Mehrzahl der Kategorien die Eltern entlastet.

Natürlich können diejenigen, die über diesen Einkommensgrenzen liegen, die von der Verwaltung vorgeschlagene Mehrbelastung als zu viel empfinden. In Rechnung gestellt werden sollte bei allen Kalkulationen aber auch, dass inzwischen zwei Beitragsjahre vom Land freigestellt wurden, d.h. für die letzten beiden Jahrgänge ist nichts mehr zu zahlen. Und so zeigt sich im Vergleich mit früheren Elternbeiträgen, dass die Belastung der Eltern sehr genau und differenziert zu betrachten ist.

Gerade in unserer von Corona so durchgeschüttelten Zeit sind die unteren Einkommensgruppen stärker betroffen. Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit können rasch existenzbedrohend wirken. Durch Corona ist die deutsche Gesellschaft ungleicher geworden

Für die Grüne Fraktion ist daher das Modell der Verwaltung ein unterstützenswertes, womit finanzielle Härten für die besonders Betroffenen ein wenig genommen werden können.

Wünschenswert, ja dringend geboten wäre, die Ü3-Jahrgänge vollständig beitragsfrei zu stellen. Diese Forderung aber muss an das Land NRW gehen. Die Stadt Rheinberg hatte ab 2009 die Elternbeiträge um 25 Prozent reduziert. Das ging so lange gut, bis wir in der Haushaltssicherung landeten. Seither gilt die jährliche 3-prozentige Erhöhung der Elternbeiträge, sozusagen als Pflichtprogramm, um aus der finanziellen Schieflage wieder herauszukommen.

Allerdings sehen wir jetzt keine Notwendigkeit, eine 3-prozentige Erhöhung der Elternbeiträge pro Jahr fortzuschreiben. Die Entwicklung unseres Haushalts ist angesichts der Pandemie ganz schwer vorauszuberechnen. Daher sollten wir dies zu jeder zukünftigen Haushaltsberatung erneut betrachten und beraten.

Ebenso möchten wir in diesem Haushalt die Geschwisterkindbefreiung aufrecht erhalten.

Was das obige Beispiel der ersten Haushaltssicherung zeigt: Es wäre fatal, erneut in die Haushaltssicherung zu geraten. Wir wären gezwungen, Einsparvorschläge zu machen – und wo sollten die vorgenommen werden, bei den alten Menschen etwa oder im Sport oder im schulischen Bereich oder in der Grünpflege oder wo?

Alternativ und ergänzend müssten Einnahmen gesteigert werden – und da befinden wir uns wieder bei der eingangs erwähnten Erhöhung von Steuern etc.

Wir meinen, dass das Grundkonzept der Verwaltung in die richtige Richtung weist. Unsere Änderungsvorschläge haben wir benannt, wir denken, dass sie einen brauchbaren Kompromiss darstellen.

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