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27.08.22 –
Die Problematik wurde am 23.08 im Schulausschuss auf Antrag der GRÜNEN Fraktion erörtert. Wesentliche Schutzmaßnahme im letzten Jahr war das Lüften der Klassenräume. Auch das aktuelle Handlungskonzept der NRW-Regierung setzt bei weitgehender Eigenverantwortung der Schulen auf diesen Kernpunkt. Die aktuelle Energiekrise führt jedoch dazu, dass so wenig wie möglich Heizenergie verbraucht werden darf - ein klassischer Zielkonflikt.
Die situative Notwendigkeit zum Lüften wird durch sogenannte CO2-Ampeln signalisiert, deren Anschaffung für die Schulen derzeit von der Landesregierung geprüft wird.
Luftfilteranlagen hingegen können in denjenigen Räumen, in denen nicht ausreichend gelüftet werden kann, zum Einsatz kommen. Die Erfahrungen mit diesen Geräten an der Grundschule am Bienenhaus in Millingen waren jedoch wenig erfolgreich: Sie sind sehr laut und stören zum Teil die Sicht der Schüler:innen.
In jedem Fall soll gemäß den Vorgaben den Landesregierung Präsenzunterricht grundsätzlich Vorrang eingeräumt werden; jedoch können die Schulleitungen Distanzunterricht anordnen, sofern es eine epidemische Infektionslage erfordert.
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Bildung | Energie | Fraktion | Gesundheit und Verbraucherschutz | Kinder und Jugend | Umwelt