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04.05.21 –
Die Corona-Pandemie hat Auswirkungen auf alle Bereiche des Lebens und stellt alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von Alter, Geschlecht und Lebenssituation vor besondere Herausforderungen.
Insbesondere die Gastronomie leidet unter der gegebenen Situation, den Regelungen und Gesetzen, die trotz umgesetzter Hygienekonzepte und Eigeninitiativen (z.B. Plastikpavillons des Hotels am Fischmarkt) gelten. Zurzeit sind nur sogenannte „To Go Bestellungen“ für Selbstabholende möglich und das bereits seit über einem halben Jahr. Viele Gastronomen stehen bereits vor dem finanziellen „Aus“.
Da wissenschaftlich belegt ist, dass der überwiegende Teil der Corona-Ansteckungen sich in geschlossenen Räumen vollzieht, erscheint das Öffnen der Außengastronomie, sobald es die Inzidenzwerte zulassen, sowohl für Gastronomen als auch für die Gäste mehr als wünschenswert, da dies unter entsprechender Einhaltung geltender Hygienevorschriften (und ggf. aktuellem negativen Corona-Test, Impfnachweis oder Nachweis einer überstandener Corona-Infektion) als durchaus sicher eingestuft werden kann.
Hier muss auch die Stadt, soweit möglich, unterstützen. Sie selbst hat ein Interesse daran, nach dem Lockdown die Gastronomie in der Stadtmitte und den Ortsteilen zu unterstützen, denn nur dies ist ein Magnet für Tourismus.
Dabei sollte gerade in der Anfangszeit nach dem Lockdown, wenn voraussichtlich viele Bürgerinnen und Bürger auf die Angebote der Gastronomie zurückgreifen, unter Berücksichtigung der gesundheitlich notwendigen Vorkehrungen wie des vorgesehenen Abstandhaltens, den Gastronomen ermöglicht werden, unabhängig von Sondernutzungsbestimmungen auf möglichst viel Fläche zurückzugreifen. Hierfür bietet sich in der Innenstadt vor allem der Marktplatz an.
Insofern beantragt die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:
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