Regionalplan-Urteil

Grüne Rheinberg begrüßen Beschluss mit Nachdruck

15.06.26 –

Lange war am Niederrhein auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Regionalplan und speziell der Auskiesungsproblematik gewartet worden. Nun ist entschieden, dass der Klage des Kreises Wesel und der betroffenen Kommunen, darunter Rheinberg, gegen die exzessive Abgrabungsplanung stattgegeben wurde.

Das Urteil ist ein wichtiges Signal sowohl in Richtung des Ruhrparlaments als auch in Richtung Landesregierung. Seit Jahrzehnten hat der Niederrhein die Last des Kiesabbaus zu tragen, mit gravierenden Folgen für Natur, Landwirtschaft, kommunale Planungshoheit und Lebensqualität vor Ort.

Nun ist durch das Urteil eine wesentliche Einschränkung gemacht worden: Der weitere Kiesabbau darf nicht auf unbegründeten Bedarfsberechnungen fußen. Dies haben künftige Planungen zu berücksichtigen.

Was schon seit Jahren von den Menschen, Initiativen und Kommunen gefordert wird, ist ein klarer Degressionspfad bei der Beanspruchung der Ressource Kies und Sand. Auf Basis des Urteils ist nun eine deutliche Begrenzung der Abgrabungen vorzunehmen, sowohl in Landes- wie auch Regionalplanung. Die Erwartungen der Menschen am Niederrhein sind hier eindeutig: Gegenüber den Interessen der Kiesindustrie müssen Natur, Landwirtschaft, Kommunen und Menschen vor Ort wieder ein stärkeres Gewicht erhalten.

Hier hat das OVG-Urteil eine große Hilfestellung geliefert.

Jürgen Bartsch  (Fraktionssprecher)         

                      

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