Kiesproblematik: GRÜNE und SPD stellen verstärkenden Antrag

In der letzten Ratssitzung ist auf Antrag der Fraktion CDU hin der Beschluss des Rheinberger Rates zum weiteren Kiesabbau im Stadtgebiet aus dem Jahr 2019 bekräftigt worden. Der Umgang mit der Ressource Kies spitzt sich jedoch dramatisch zu.

19.10.21 – von GRÜNE Fraktion –

In der letzten Ratssitzung ist auf Antrag der Fraktion CDU hin der Beschluss des Rheinberger Rates zum weiteren Kiesabbau im Stadtgebiet aus dem Jahr 2019 bekräftigt worden. Der Umgang mit der Ressource Kies spitzt sich jedoch dramatisch zu. Im Regionalplan sollen weitere und weitaus größere Kieserwartungsflächen ausgeworfen werden, als dies bislang geplant war. Die o.g. Bekräftigung des Beschlusses, der auch wir zugestimmt haben, ist aus unserer Sicht richtig, aber die Stadt muss hier ein weitaus stärkeres Zeichen setzen.

Nur muss das Rad nicht immer neu erfunden werden. Das Aktionsbündnis Niederrheinapell hat bereits Forderungen aufgestellt, die über den Beschluss des Rheinberger Rates hinausgehen und insbesondere auch auf den schonenden Umgang mit der Ressource Kies und den Einsatz von Recyclingbaustoffen drängen. Nur hierdurch können wesentliche Weichen gestellt werden, um das naturhistorische Gut unserer Region da zu belassen, wo es ist – im Boden!

Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion der SPD stellen daher den folgenden Antrag:

Die Stadt Rheinberg erklärt, sich den Forderungen des Niederrhein-Apells ausdrücklich anzuschließen. Sie unterstützt diese Forderungen und macht sich diese in ihrem eigenen zukunftsgerichteten Handeln und Tun zu Eigen.

Ergänzend und verstärkend fordert die Stadt Rheinberg,

• die Bedarfsermittlung auf maximal 20 Jahre zu beschränken,

• die jährlich zulässige Abbaumenge von Lockergesteinen auf der Basis des Durchschnitts der letzten drei Jahre bis auf einen Sockel von 50 %, in den ersten 5 Jahren um jährlich 5% und in den darauffolgenden 15 Jahren um jährlich 1,7 % zu senken. Demnach würde sich der Sockel nach 20 Jahren auf den zuvor genannten Wert verringern. Zudem soll nach 10 Jahren eine Revisionsklausel eingeführt werden. Haben sich die Abgrabungsmengen nicht wie zuvor genannt verringert, ist eine Modifizierung bei der jährlichen Reduzierungsquote sowie bei der Laufzeit insgesamt möglich.

Die Forderungen sind im Folgenden aufgeführt: https://niederrheinappell.de/aktionsbuendnis/

 

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