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31.05.16 –
Die Entwicklung des nordwestlich gelegenen Teils des am 8.12.2015 getätigten Beschlusses zur Aufstellung eines B-Plans mit der Nr. 56 wirft Probleme z.B. hinsichtlich des Lärmschutzes auf.
Die Fraktionen von SPD und Grünen haben daher einen Änderungsantrag für den Bauausschuss gestellt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird daher ungefähr halbiert. Der neue Geltungsbereich soll sich auf die Fläche von der Berkevoortshofstraße südöstlich bis zur Bahnhofstraße erstrecken.
Bei der Entwicklung dieses flächenmäßig angepassten Bebauungsplans sollen folgende Kriterien einfließen:
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