Notfalls muss Gericht den Regionalplan Ruhr stoppen

07.02.24 –

Die GRÜNE Kreistagsfraktion wird sich weiter dafür einsetzen, dass die niederrheinische Heimat nicht durch die Kiesindustrie und mit Schützenhilfe der Regionalplanung aus Essen abgegraben wird. Das gelte auch für das ausstehende Genehmigungsverfahren für den Plan durch die Landesregierung. Das zuständige Wirtschaftsministerium in Düsseldorf muss nun über den Regionalplan Ruhr kurzfristig entscheiden. Die Kritik einer möglichen Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde halte man aufrecht. Diese Kritik geschehe auch ungeachtet der Tatsache, „dass die zuständige Ministerin Neubaur ein grünes Parteibuch besitzt. Leider hat Frau Neubaur bis heute auf diverse Versuche von uns, mit ihr ins Gespräch zu kommen, nicht reagiert“, so der Fraktionsvorsitzende.

Einschätzung des Gutachters nicht überraschend

Nicht zuletzt das Gutachten von Prof. Dr. Beckmann hätten die bisherigen Einschätzungen seiner Fraktion gestärkt, dass der Regionalplan Ruhr rechtswidrig sei. Die GRÜNEN hatten bereits nach dem ersten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster festgestellt, „dass die Chef-Planerin Geiß-Netthöfel in Essen jegliches Maß und Mitte beim Kiesabbau verloren hat“. Die Regionaldirektorin sei in diesen Fragen offenbar beratungsresistent. Sie missachte erneut und konsequent die Rechtsprechung aus Münster und „will auf Biegen und Brechen vor ihrer Pensionierung den Regionalplan Ruhr verabschiedet wissen“, so Kück.

Regionalverband missachtet Urteil des Verfassungsgerichts in Sachen Klimafolgen

Laut Kück und seiner Fraktion stehe weiterhin fest, dass die Planungsbehörde in Essen die Umweltbelange unzureichend gewürdigt und selbst das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Klimafolgen sträflich vernachlässigt hat. Die Ermittlung, Bewertung und Berücksichtigung der Flächeninanspruchnahme in Verbindung mit dem Flächenverlust und die entstehenden Treibhausemissionen seien Beweis für die Rechtswidrigkeit des Plans. Aber auch das oft zitierte Gebot der gerechten Abwägung bei der Raumordnung sei nicht berücksichtigt worden. Damit sei der Kreis Wesel durch die ausgewiesenen Abgrabungsflächen für Kies und Sand deutlich benachteiligt. Nicht zuletzt deshalb, weil der vorliegende Plan, eine 40-jährige Versorgungssicherheit beinhaltet, die somit doppelt so lang ist, wie der geänderte Landesentwicklungsplan fordert.

Klage in Münster scheint im Falle der Genehmigung unausweichlich

Unter dem Strich sehen Hubert Kück und die GRÜNEN es daher als zwingend an, nach einer möglichen Genehmigung durch das Land, den Regionalplan Ruhr vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster zu beklagen. Kück: „Wenn es die Landesregierung und die Ministerin es so wollen, werden wir den Weg des Kreises und der betroffenen Kommunen nach Münster politisch unterstützen. Das haben wir bereits vor der Verabschiedung im letzten Jahr angekündigt. Wir wollen in Sachen Kies-Klage nicht nur die Lippen spitzen, sondern auch pfeifen.“ Genau wie Landrat Ingo Brohl, sehen die GRÜNEN die Fallhöhe sowohl für den RVR als auch für die Ministerin als sehr hoch an. „Wir sehen uns als Interessensvertreterin der Menschen am Niederrhein! Das ist unsere Aufgabe als Politik, dafür wurden wir gewählt. Deshalb stehen wir auch weiterhin als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Auch für die Ministerin. Meine Telefonnummer hat sie“, so Kück abschließend.

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