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01.03.21 –
Nach dem im Dezember 2019 in Kraft getretenen Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) sind die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise zu mindern. Bis zum Jahr 2030 gilt eine Minderungsquote von mindestens 55 Prozent.
Wie stark Rheinberg hier hinterher hinkt, wurde zuletzt in den TOP 10 + 11 der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt, Mobilität in der Sitzung vom 8.12.2020 dargestellt (Energie- und CO²-Bilanzierung Metropolregion Ruhr und Rheinberg, Zwischenbericht zur Solarausbau-Initiative).
Sowohl vor diesem Hintergrund als auch in Anbetracht der Anstrengungen, die in den Nachbarkommunen in diesem Bereich erfolgen (Beispiele ENNI-Solarparks: Moers-Vinn, Mühlenfeld Neukirchen-Vluyn, Urselmannsweg Xanten), sind die Voraussetzungen zu schaffen, dass Investoren Projekte zur Verringerung von Treibhausgasemissionen auch in der Stadt Rheinberg umsetzen können.
Die GRÜNE Fraktion regt an, um hier baldmöglichst in konkrete Projektierungen und Vorgespräche mit daran interessierten Spezialinvestoren zu kommen, dass besonders gut geeignete und auch zeitnah entwickelbare Flächen durch die Verwaltung im Fachausschuss unter Angabe der wichtigsten Eckdaten je Fläche und eventuell bereits angelaufener Gesprächskontakte mit Eigentümern der Grundstücke/Gebäude und Investoren vorgestellt werden.
Die weitere Vervollständigung eines solchen Solarflächenkatasters (auch zur Schaffung anderer großvolumiger regenerativer Energieerzeugungsanlagen und auch bspw. Wiederaufforstungsflächen zur Bindung von Treibhausgasen) im Stadtgebiet auf anderen als reinen Wohngebäuden und Wohngrundstücken kann dann sukzessive im weiteren Zeitablauf und bei entsprechender ergänzender Antragstellung und Beschlussfassung erfolgen.
Folgenden Antrag hat die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN Rheinberg in die parlamentarische Debatte eingebracht:
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Flächen, insbesondere bereits versiegelte Gewerbeflächen (z.B. Dach- und Parkplatzflächen), für die möglichst großflächige Aufstellung von Photovoltaik-Modulen zu suchen und dort eine gegebenenfalls notwendige Änderung im Flächennutzungsplan bzw. der Bauleitplanung vorzubereiten.
Geeignete unbebaute Grundstücke und Wasserflächen sollen ihrer ökologischen Wertigkeit nach gewichtet werden, um Zielkonflikte zu minimieren.