Photovoltaik auf Häusern in Denkmalbereichen

Erneuerbare Energien wie Photovoltaik und Windkraft machen uns ein Stück unabhängiger von fossilen Energieträgern und autokratischen Machthabern.

22.06.22 – von Grüne Fraktion –

Erneuerbare Energien wie Photovoltaik und Windkraft machen uns ein Stück unabhängiger von fossilen Energieträgern und autokratischen Machthabern. Durch die Verbreitung von batterieelektrischen Autos und Wärmepumpen wird Strom als Energieträger immer wichtiger und daher auch der Wunsch der Bürger diesen selbst produzieren zu können.

Nun ist zum 1. Juni 2022 in NRW das aktualisierte Denkmalschutzgesetz in Kraft getreten, welches diese Notwendigkeiten berücksichtigt. Bisher lehnte die Denkmalfachbehörde „LVR- Amt für Denkmalpflege“ die Installation vom öffentlichen Raum aus einsehbarer PV-Anlagen auf den Dächern in den historischen Ortskernen von Orsoy und Rheinberg-Innenstadt ab, auch wenn das Gebäude selbst nicht unter Denkmalschutz steht.

Mit dem novellierten DSchG NRW muss die untere Denkmalbehörde diese Entscheidung nicht mehr im Benehmen mit der Denkmalfachbehörde treffen und hat somit die freie Entscheidungskompetenz. Insofern sollte diese Möglichkeit nun genutzt werden, um die Flächen etwaiger Photovoltaikanlagen zu vergrößern. Deswegen stellt die GRÜNE Fraktion folgenden Antrag: 

Die Verwaltung wird beauftragt die Installationen von Photovoltaikanlagen bürgerfreundlich zu genehmigen, auch wenn diese vom öffentlichen Raum einsehbar sind und in einem Denkmalbereich wie in Rheinberg-Innenstadt oder im Ortskern Orsoy liegen.

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