Was folgt auf die Abgrabung Hardtsches Feld in Budberg?

Anwohnerinnen und Anwohner führen bereits seit einiger Zeit Klage darüber, dass durch einen erhöhten Zustrom von Erholungssuchenden insbesondere aus dem Ruhrgebiet die Vermüllung entlang der Straßen im Bereich des Auskiesungsgebietes Hardtsches Feld sowie Störungen der nächtlichen Ruhe zunehmen.

24.08.18 – von Grüne Fraktion –

Anwohnerinnen und Anwohner führen bereits seit einiger Zeit Klage darüber, dass durch einen erhöhten Zustrom von Erholungssuchenden insbesondere aus dem Ruhrgebiet die Vermüllung entlang der Straßen im Bereich des Auskiesungsgebietes Hardtsches Feld sowie Störungen der nächtlichen Ruhe zunehmen. Hinzu käme eine ungeregelte Verkehrssituation mit zum Teil rücksichtslosem Verkehrsverhalten.

Im Hinblick auf den Änderungsantrag der Fa. Kies- und Sandbaggerei Wolfskuhlen zur Änderung der Herrichtung der Abgrabung Hardtsches Feld ist die Verwaltung nun in der letzten Sitzung des Stadtentwicklungs- und Umweltausschusses beauftragt worden, die sich daraus ergebenden Veränderungen für den mit der Kies- und Sandbaggerei Wolfskuhlen GmbH und dem Grundstückseigentümer bestehenden Vertrag vorzubereiten und dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.

Der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss zu dieser Abgrabung, datierend vom 19.12.1999, hält fest, dass ausdrücklich und ausschließlich im Hinblick auf Belange des Biotop- und Artenschutzes zu rekultivieren sei; konkurrierende Nutzungen, wie z.B. eine Erholungsnutzung, seien auf Dauer nicht statthaft. Diese Festlegung findet sich auch in den folgenden Genehmigungen zu Änderungsanträgen ab 2002.

Allerdings enthalten diese Änderungsanträge auch schon textliche und zeichnerische Hinweise auf Rad-, Wander- und Reitwege. Eine Konkretisierung erfährt dies mit dem Änderungsantrag vom 2.12.2010, genehmigt im März 2011. Dieser bezieht sich auf ein Rad-, Wander- und Reitwegekonzept, das zwischen Stadt Rheinberg und Kiesunternehmen abgestimmt ist.

Eine Bürgerbeteiligung hat es zu dieser Änderung nicht gegeben.

Vor diesem Hintergrund hat die Grüne Fraktion Fragen an die Verwaltung gestellt:

  • Auf wessen Veranlassung ist ein Rad-, Wander- und Reitwegekonzept aufgenommen worden?
  • Hält die Verwaltung die Aufnahme eines Rad-, Wander und Reitwegekon-zepts vor dem Hintergrund einer planfestgestellten ausschließlichen Nut-zung für den Biotop- und Artenschutz für keine wesentliche Änderung, die einer Beteiligung der Bürgerschaft bedürfte?
  • Hält die Verwaltung eine Vereinbarkeit von Naherholung und ausschließli-chem Biotop- und Artenschutz für machbar, zumal im Planfeststellungs-beschluss von 1999 eine Erholungsnutzung auf Dauer als nicht statthaft festgelegt worden ist?
  • In den derzeitigen Planungen sind 2 Wanderparkplätze vorgesehen. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, insbesondere die FB 60 und 32, angesichts der jetzt schon zeitweise problematischen Verkehrssituation vor Ort eine hinreichende und Belästigungen vermeidende Verkehrslenkung sicherzustellen?
  • Welche Lenkungen in Hinblick auf die touristische Naherholung (Müllthe-matik, Ausschließung von Arealen für die Naherholungsnutzung) hat die Verwaltung vorgesehen? Wie könnte die Einhaltung solcher Restriktionen sichergestellt werden?

Darüber hinaus beantragt die Grüne Fraktion:

Die Verwaltung führt eine Bürgeranhörung zur Folgenutzung der Abgrabung Hardtsches Feld durch.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Bürgeranhörung dem Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss zur Kenntnis zu geben und in Würdigung dieser Ergebnisse sowie der Beantwortung der obigen Fragen einen Vertragsentwurf vorzulegen, der dann mit der Kies- und Sandbaggerei Wolfskuhlen GmbH und dem Grundstückseigentümer zu verhandeln ist.

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