Wie geschützt sind Rheinbergs Bäume?

Was besagt die Baumschutzsatzung der Stadt Rheinberg? Diese, so könnte man vorschnell meinen, ist dafür gedacht, Bäume zu schützen. Dies aber erweist sich als Irrtum, schaut man auf das Bebauungsplangebiet 12 in Budberg (und nicht nur dorthin).

01.05.17 – von Grüne Fraktion –

Die GRÜNEN hatten viele Bedenken gegen die Bebauung in Budberg: Ein Areal mit noch naturbelassenem, typisch niederrheinischem Charakter würde vernichtet werden – zudem liegt das Gebiet in einer natürlichen Senke, was Probleme mit dem Hochwasserschutz bereitet. Damit verbunden ist auch das Abpumpen von Regenwasser ein Problem (wir erinnern uns an das Starkregenereignis in Budberg im Frühjahr 2014).

Dennoch stimmten die großen Fraktionen dem Bebauungsplan zu. Daher wurden in diesem Winter die ersten Erschließungsmaßnahmen durchgeführt und Bäume gefällt, um Platz für die Grundstücke zu schaffen. Wer an dem Gebiet vorbeikam, konnte sehen, wie eine naturgewachsene Fläche der Versiegelung zum Opfer fällt.

Doch dabei sollte es nicht bleiben. Aufmerksame Bürgerinnen und Bürger kamen Mitte Februar auf unsere Fraktion zu und berichteten uns, dass die große, alte Eiche am Rand des Gebietes einen roten Punkt aufweist: Sie sollte auch gefällt werden. Dabei war die Eiche in den Plänen stets als zu erhaltener Baum eingezeichnet gewesen. Der vom Rat verabschiedete B-Plan 12 hat diesen Baum als schützenswert eingestuft. Schützenswert heißt eigentlich: Soll stehen bleiben – der Baum ist durch die Baumschutzsatzung geschützt.

Das Engagement der Bürgerinnen und Bürger bewirkte ein großes Presseecho und auch eine Behandlung im Stadtentwicklungs- und Umweltausschuss. Dort trug eine Budberger Bürgerin ihr Anliegen vor, den Baum zu erhalten. Die GRÜNE Fraktion hinterfragte, ob das Gebiet nicht von Anfang an hätte anders geplant werden müssen, damit der Baum stehen bleiben kann und ob sich dies mit einem anderen Zuschnitt der Grundstücke noch reparieren ließe. Dies hat die Verwaltung jedoch verneint.

Daher haben wir einen Dringlichkeitsantrag gestellt, um die Fällung des Baumes auszusetzen und gänzlich darauf zu verzichten. Dafür erhielten wir leider keine Unterstützung von CDU oder SPD.

Wir meinen: Hier liegt ein grober Planungsfehler vor. Dies sollte aus unserer Sicht aber nicht zu Lasten der Natur gehen. Wenn in Rheinberg geplant wird nach dem Motto: Wir schützen Bäume in Plänen, aber im Zweifel fällen wir die Bäume doch – die Baumschutzsatzung erlaubt es uns ja – dann ist das eine Farce.

Rheinberg rühmt sich wegen seiner intensiven Klimaschutzmaßnahmen. Ohne Zweifel tut Rheinberg dort sehr viel. Aber es trübt das Bild sehr, wenn auf der anderen Seite Naturflächen und Naturgüter behandelt werden, als seien sie bloß Hinderungsobjekte beim Bau von Wohnflächen, allenfalls gut für ein möglichst gleichartiges Stadtbild (die kastenförmigen Linden am Markt lassen grüßen).

Der jetzt in Budberg gefällte Baum ist über Jahrzehnte nicht zu ersetzen - auch nicht durch die 4 hochstämmigen Ersatzbäume, die nun gepflanzt werden sollen.

 

PS. Bei den Haushaltsanträgen konnte die GRÜNE Fraktion nahezu eine Verdoppelung des Ansatzes für Baumpflanzungen durchsetzen (40.000 statt 22.000 Euro). Zur Erinnerung: Rheinberg ist in NRW eine der waldärmsten Kommunen.

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