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08.10.18 –
Die Grüne Fraktion hatte zu der Sitzung des Hauptausschusses erneut einen Antrag eingebracht, dieses Mal zur Xantener Straße.
In den Schulzeiten wird die Xantener Straße zu beiden Seiten der Einmündung der Dr.-Aloys-Wittrup-Straße vor Schulbeginn, während der Pausen und zu Schulbeginn und -schluss von vielen Schülerinnen und Schülern überquert. Zwar existieren zwei Querungshilfen, gleichwohl ist die Überquerung der Xantener Straße gerade auch in Stoßzeiten des Verkehrs nicht einfach, unübersichtlich wegen der versetzten Einmündungen von Dr.-Aloys-Wittrup-Straße und Kanalstraße und daher risikobehaftet. Vergleichbare Probleme sind auch mit der häufig genutzten weiteren Querung in Höhe des Altenheims an der Xantener Straße verbunden, die auch als Hauptschulweg benutzt wird (ebenso in Schulpausen und Freistunden als Weg zur Innenstadt sowie als Fußweg der Europaschüler von der Dependance am Pulverturm zum Hauptgebäude).
Auf Höhe des Altenheims an der Xantener Straße existiert bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Eine Verlängerung der Tempo 30-Strecke könnte nicht zuletzt mit Blick auf die Vielzahl an Fußgängern und den intensiven und zunehmenden Radfahrerverkehr auf diesem durch PKW schon intensiv und immer stärker frequentierten Straßenabschnitt (u.a. Pendler zu amazon, steigende Schülerzahlen, Verkaufsflächen Netto, Aldi, Fressnapf, Dänisches Bettenlager, Bergmann u.a.) eine Verbesserung der Verkehrssicherheit bewirken. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang auch der Fußweg von der Europaschule zur Xantener Straße, der von SchülerInnen genutzt wird als Abkürzung zu den örtlichen Discount-Läden.
Die Grüne Fraktion Rheinberg bittet in diesem Zusammenhang um Aufnahme des folgenden Antrags in die Sitzung des kommenden Haupt- und Finanzausschusses:
Die Straßenverkehrsbehörde wird beauftragt zu prüfen, ob auf der Xantener Straße bei den Querungshilfen südlich und nördlich der Einmündung der Dr.-Aloys-Wittrup-Straße sowie in Höhe des Altenheims die Voraussetzungen für die Anlage von Zebrastreifen gegeben sind.
Sollte die Prüfung dieses ermöglichen, wird die Verwaltung beauftragt, Zebrastreifen anlegen zu lassen.
Die Verwaltung wird im Zusammenhang mit einer möglichen Anlage von Zebrastreifen ergänzend beauftragt, die Möglichkeit einer Verlängerung der bereits existierenden Tempo 30-Regelung vor dem Altenheim bis nördlich der ersten Bushaltestelle auf der Xantener Straße zu überprüfen.
In diesem Kontext ist auch die Anfrage/Anregung der Fraktion zu sehen, LKW > 7,5 t zul. Gesamtgewicht, die nicht den Ortskern beliefern (also kein Anliegerverkehr sind), von der L 137 kommend die Durchfahrt durch den Ortskern zu untersagen. Die hierzu bislang ergangene Stellungnahme der Verwaltung, dass dazu bisher keine Beschwerden bekannt sind und es vermeintlich nur Anliegerverkehr sei, berücksichtigt nicht ausreichend die Aspekte von Prävention, Sicherheitsgewinn und Senkung von Lärm- und Abgasimmissionen.
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