Keine Schiedsstelle für Salzbergbaugeschädigte in Sicht

In der 21. Sitzung des Unterausschusses für Bergbausicherheit des Landtags NRW am 15.04. wurde deutlich, dass auf Seiten der Salzbergbautreibenden keine Bereitschaft vorhanden ist, an einem Schiedsgerichtsverfahren, ähnlich zur Stein- und Braunkohle, teilzunehmen. In Rheinberg appellierte der Rat einmütig auf Antrag der Grünen Ratsfraktion an die Salzbergbautreibenden, diese Schiedsstelle einzurichten. 

23.04.16 –

In der 21. Sitzung des Unterausschusses für Bergbausicherheit des Landtags NRW am 15.04. wurde deutlich, dass auf Seiten der Salzbergbautreibenden keine Bereitschaft vorhanden ist, an einem Schiedsgerichtsverfahren, ähnlich zur Stein- und Braunkohle, teilzunehmen.

In Rheinberg appellierte der Rat einmütig auf Antrag der Grünen Ratsfraktion an die Salzbergbautreibenden, diese Schiedsstelle einzurichten.



Im Landtag hatten die regierungstragenden Parteien SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur betreffenden Sitzung einen umfangreichen Fragenkatalog an das Ministerium gerichtet.

Auf die genaue Nachfrage seitens der Ausschussmitglieder, wie sich denn die langfristigen Bodensenkungen, die bis zu 100 Jahren nachwirken können, mit der Verjährungszeit von nur 30 Jahren vertrügen, antwortete das Wirtschaftsministerium lediglich, dass der Gesetzgeber eine 30-jährige Verjährungszeit für sinnvoll erachte und dies zu respektieren sei. Das Unternehmen, die Cavity GmbH, habe jedoch der Regierung zugesichert, auch über einen längeren Zeitraum hinaus für Bergschäden Entschädigungen leisten zu wollen. Letztendlich sei dies jedoch Privatrecht und nicht Aufgabe der Landesregierung, hier tätig zu werden, so die Aussage des Wirtschaftsministeriums.

„De facto sind die geschädigten Bürger auf sich allein gestellt“ stellt Gudrun Zentis, MdL und Sprecherin für Bergbausicherheit der GRÜNEN Landtagsfraktion, fest. „Während die Cavity GmbH scheinbar ohne große Probleme sichtlich vorhandene Bergbauschäden an Straßen und kommunalem Eigentum begleicht, wie es aus dem schriftlichen Bericht der Landesregierung hervorgeht, gehen betroffene Bürger mit Ihren vielleicht auch berechtigten Regressforderungen leer aus. Wir haben es schwarz auf weiß vom Verkehrsministerium, dass diverse Straßen aufgrund von Bergschäden saniert werden mussten und dass Cavity dafür geradestand. Dieses lobenswerte Verfahren muss auch für betroffene Privatpersonen gelten“ fordert Zentis.

In der Vorlage zum Bericht über Bergschäden im Salzbergbau schreibt das Ministerium: „Da Bodenbewegungen gleichmäßig und nur sehr langsam verlaufen, kam es u.a. auf Grund der fehlenden Bodenbewegungsdynamik bisher nicht zu Schäden im Sinne des Moers Kapellen Urteils (unverhältnismäßig hohe Schäden, die den Weiterbetrieb des Bergbaus untersagen würden).

Auch für die Zukunft ist nicht zu erwarten, dass solche schweren Schäden - so wie sie aus dem untertägigen Steinkohlenbergbau bekannt sind - auftreten werden“. Basierend auf den bestätigten Schadensfällen an der L 460, der B 57 und B 58 im Kreis Wesel, die schwer genug sind, um beglichen werden zu müssen, ist diese Aussage nicht hinnehmbar“ so Zentis weiter.

„Auch „verhältnismäßig geringe“ Bergschäden reichen aus, Hausbesitzer zu ruinieren. Nicht umsonst hat sich eine Bürgerinitiative von Salzbergbaubetroffenen gegründet. Anstatt viel Geld in eine Hochglanzbroschüre über die angeblich so große Transparenz zu stecken, sollte die Cavity GmbH endlich Schiedsgerichtsverfahren zustimmen und sich der vorhandenen Schlichtungsstelle für den Steinkohlebergbau anschließen“, fasst Zentis zusammen.

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