Mehrweg fördern, Einweg vermeiden

Seit dem 03. Juli 2021 gilt nach dem Verpackungsgesetz bundesweit ein Verbot von Plastik-Wegwerfartikeln wie To-Go-Getränkebechern und Wegwerf-Essensbehältern aus expandiertem Styropor.

10.09.21 –

Seit dem 03. Juli 2021 gilt nach dem Verpackungsgesetz bundesweit ein Verbot von Plastik-Wegwerfartikeln wie To-Go-Getränkebechern und Wegwerf-Essensbehältern aus expandiertem Styropor.

Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten.

Im Januar hat das Kreisklimabündnis in einer Online-Konferenz Gastronomen über Möglichkeiten und Chancen eines Mehrwegsystems informiert. Hier präsentierte die Firma Vytal aus Köln, einer der Marktführer im Segment „Mehrweggeschirr“, ihr pfandfreies System. Die Veranstaltung wurde von der Stadt Rheinberg in Person von Frau Weber Ferreira dos Santos mitinitiiert.

Über ein Förderprogramm kann die Stadt Rheinberg die Gastronomie bei der Umstellung auf ein Mehrwegsystem aktiv begleiten und durch den finanziellen Anreiz eine Umstellung fördern. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, die zu einer verstärkten Nutzung von Einwegverpackungen geführt hat, weiterhin führt und das Müllaufkommen in Rheinberg erhöht. Der induzierte Rückgang dieses Verpackungsmülls würde auch die Entsorgungskosten der Stadt Rheinberg spürbar verringern.

Das Förderprogramm sollte derart gestaltet sein, dass es Gastronomiebetrieben, die als Vorreiter bereit sind, ihre Produkte auf Mehrwegbasis zu vertreiben, einen finanziellen Anreiz bietet.

Dieser könnte zum Beispiel den ersten zehn Rheinberger Betrieben bei einer nachgewiesenen Einführung eines Mehrwegsystems einen einmaligen Förderbetrag von 100,- € zahlen. Es sollten aber mindestens 1.000 Euro als Fördermittel zur Verfügung gestellt werden.

Daraus hat die GRÜNE Fraktion den Antrag entwickelt, die Verwaltung zu beauftragen, die Einführung eines Mehrwegsystems für die Rheinberger Gastronomie durch ein Förderprogramm zu unterstützen.

Einwegverpackungen von Speisen und Getränken machen in Innenstädten gemäß verschiedener Quellen zwischen 50 und 80% des Inhalts öffentlicher Mülleimer aus. Die achtlos auf Straßen und in die Landschaft weggeworfenen Einwegverpackungen verursachen erhebliche Umweltprobleme, hohe Kosten und sind kein schöner Anblick für Anwohnende und Gäste.

Als bundesweit erste Kommune erhebt die Stadt Tübingen eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen. Ab Januar 2022 werden Verpackungen und Geschirr mit jeweils 50 Cent, Einwegbesteck mit 20 Cent besteuert. Gezahlt wird die Steuer von Händlern, die beispielsweise Take-away-Gerichte oder „Coffee-to-go“ in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Die Stadt Tübingen rechnet aktuell mit jährlichen Entsorgungskosten für Einwegmüll von 700.000 € pro Jahr.

Der Rat der Stadt Wesel hat in der o.g. Sitzung analog zur Förderung eines Mehrwegsystems die Verwaltung beauftragt, die Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer zu prüfen.

Von der Steuer ausgenommen sind Verpackungen, die der/die Verkaufende vollständig zurücknimmt und einer stofflichen Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuführt. Auch beim Vorliegen besonderer Hygieneanforderungen in Krankenhäusern und Altenheimen wird keine Steuer erhoben.

Hierzu soll die Verwaltung gemäß GRÜNEM Antrag beauftragt werden, den rechtlichen Rahmen, die ökologischen und ökonomischen Wirkungen sowie den Verwaltungsaufwand für die Einführung und Umsetzung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen zu prüfen.

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