Pflege der öffentlichen Grünanlagen

Die GRÜNE Fraktion hatte in den letzten Jahren in verschiedenen Gremien darauf hingewiesen, dass das Mähen des Straßenbegleitgrüns ohne Einsammlung des herumliegenden Mülls wenig sinnvoll erscheint.

15.06.20 –

Die GRÜNE Fraktion hatte in den letzten Jahren in verschiedenen Gremien darauf hingewiesen, dass das Mähen des Straßenbegleitgrüns ohne Einsammlung des herumliegenden Mülls wenig sinnvoll erscheint.

Dennoch wird von der Stadt (und auch Kreis, Land und Bund) der Rasen bzw. Grünwuchs an den Straßenbanketten turnusmäßig gemäht, aber weder vorher noch hinterher wird der dort lose herumliegende Müll entfernt.

Es wäre aus ökologischen und ästhetischen Gründen ebenso wichtig, den Müll einzusammeln wie das Grün am Straßenrand kurzzuhalten oder Büsche und Sträucher in öffentlichen Grünanlagen zu schneiden.

Wenn die dem DLB bereitgestellten wirtschaftlichen Mittel nicht für beide Arbeitsschritte reichen sollen, so wäre über die Priorität hinsichtlich des Einsammelns von Müll oder des Grünschnitts zu befinden. Diese müsste u.E. in der Beseitigung des Mülls liegen.

Es sei darauf hingewiesen, dass niemand seinen eigenen Rasen mäht, einen Acker bestellt, einen Fußboden putzt, sein Auto wäscht oder sonst welche Reinigungsvorgänge an Oberflächen vornimmt, ohne vorher groben, losen Schmutz und Müll o. Ä. einzusammeln. Niemand sonst fährt in seinem eigenen Garten mit dem Rasenmäher über weggeworfene Hundekotbeutel, Pizzakartons, Getränkedosen, Buttermilchflaschen.

Zudem ist höher aufgewachsenes Straßenbegleitgrün in keiner Weise schädlich, im Gegenteil, es hat sogar ökologischen Mehrwert; liegengelassener oder gar geschredderter Müll ist hingegen in vielfältiger Weise schädlich und bleibt jahrzehntelang liegen, weil er nur äußerst langsam verrottet.

Unser Antrag dazu lautet:

Die Verwaltung möge aufzeigen, wie sie den Arbeitsschritt des Mülleinsammelns in die Vorgänge des Rasenmähens und der öffentlichen Grünpflege integrieren kann und welche Grünpflegemaßnahmen ggf. weggelassen werden müssten, wenn diese Änderung der Aufgabenstellung ohne Anpassung der Grünpflegepauschale allein durch Weglassen anderer Arbeitsgänge, Auslassung der Pflege einzelner Flächen oder Streckung des Pflegeturnus zeitlich kompensiert werden sollte.

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Anträge | Fraktion | Umwelt