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27.06.21 –
Derzeit gilt noch ein Energiestandard nach KfW-70 für Neubauten. Ein Standard von 55 % des Energieverbrauchs eines Standardhauses, wie ursprünglich im Klimaschutzprogramm der aktuellen Bundesregierung vorsehen, jetzt aber wieder verworfen, würde einer erwartbaren Entwicklung positiv vorgreifen.
Vergleichbares gilt für Solarthermie und Photovoltaik.
Diese aus Gründen des Klimaschutzes hoch bedeutsamen Standards sollte Rheinberg schon jetzt unter Nutzung rechtlicher und vertraglicher Möglichkeiten aufgreifen.
Der entsprechende Antrag der Grünen Fraktion lautet:
Der Rat der Stadt Rheinberg fordert für alle Wohnneubauten in neu aufzustellenden bzw. zu ändernden Bebauungsplänen die Einhaltung eines energetischen KfW-55-Mindeststandards. Dieser ist alternativ durch
• öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Verträge
• städtebauliche Verträge
• Vorhaben- und Erschließungspläne oder vorhabenbezogene Bebauungspläne sicherzustellen.
Im Rahmen bereits existierender gesetzlicher Möglichkeiten soll die Nutzung von Solarenergie für Wohnneubauten verbindlich festgesetzt werden.
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Anträge | Bauen | Energie | Fraktion | Stadtentwicklung | Umwelt | Wirtschaft