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23.08.21 –
Zum damaligen Zeitpunkt wurde eine Be schaffung von Seiten der Verwaltung mit dem Argument abgelehnt, dass das Umweltbun desamt den Einsatz von mobilen Luftreinigern mit integrierten HEPA – Filtern als nicht ausreichend einschätzt, um wirkungsvoll Schwebepartikel aus der Raumluft zu entfernen.
Mittlerweile stellt sich die Situation anders dar.
In einer aktuellen Empfehlung vom 9. Juli 2021 hat das Umweltbundesamt die Einsatzbereiche von Lüftung, Lüftungsanlagen und mobilen Luftreinigern an Schulen aus innenraumhygienischer und aktueller Sicht zusammengefasst. Danach können Luftfilteranlagen die Aerosole in der Luft auch in Räumen der Kategorie 2 (eingeschränkt belüftete Räume) verringern.
Ein Lüften wird durch den Einsatz der Geräte nicht ausgeschlossen – aber das Risiko einer Infektion verringert. Es gibt zudem mittlerweile Erfahrungen im Hinblick auf die Verteilung der Aerosole in Räumen und entsprechende Untersuchungen dazu.
Von Experten wird für die Anschaffung von professionellen mobilen Luftfilteranlagen für das neue Schuljahr 2021/2022 geworben.
Darüber hinaus hat sich auch die Situation des Impfangebotes geändert. Für über 12jährige besteht mittlerweile die Möglichkeit geimpft zu werden. Dies wird von der STIKO empfohlen.
Damit ergibt sich aber gerade im Bereich der U3 und Ü3 Betreuung (in den Kinderbetreuungseinrichtungen) und der Primarstufe unserer Meinung nach eine besondere Priorität, alle möglichen Risiken, sich mit dem Corona Virus anzustecken, zu reduzieren.
Die jüngeren Kinder haben größere Schwierigkeiten die AHA-Maßnahmen (Abstand halten, Hygieneregeln einhalten, Alltagsmaske tragen) dauerhaft umzusetzen.
Die psycho-sozialen Probleme in dieser Altersgruppe durch Abwesenheit in Folge von Quarantäneschleifen, Isolation und unzureichendem digitalen Unterricht dürfen nicht weiter ignoriert werden.
Viele Familien sind dadurch mittlerweile dauerhaft belastet.
Im Hinblick auf die Delta-, Lambda- und vermutlich neu entstehende Varianten, ist nicht mit einem absehbaren Ende der Pandemie zu rechnen. Auch im Rahmen des präventiven Ansatzes müssen alle Mittel genutzt werden, um einer möglichen weiteren Ansteckungswelle begegnen zu können.
Der Bund hat mittlerweile 200 Millionen Euro für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten bereitgestellt, um insbesondere die Gesundheit von Kindern unter 12 Jahren und Kindergartenkindern, die gerade nicht durch eine Impfung sicher sind, zu schützen. Die Förderung gilt auch für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit.
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, FDP, sowie Herr Overmeyer für die Linken bitten daher um die Aufnahme des folgenden Antrages in die Sitzung des bzw. der entsprechenden Ausschüsse:
Die Verwaltung wird beauftragt, für alle nur eingeschränkt zu belüftenden Räumlichkeiten in den Grundschulen und Kindergärten Angebote für die Beschaffung von Luftfilteranlagen einzuholen, die entsprechenden Fördermittelanträge vorzubereiten und eine Beschlussvorlage für den zuständigen Ausschuss kurzfristig zu erstellen.
Kategorie
Anträge | Fraktion | Gesundheit und Verbraucherschutz | Kinder und Jugend