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20.04.21 –
Es gibt neben Wohn-, Gewerbe-, Verkehrs-, Landwirtschafts-, Auskiesungsflächen etc. nur wenige, meist zerstückelte, parzellenartige Waldflächen auf dem Stadtgebiet, die z.T. zudem zur Forstwirtschaft ausgewiesen und mitunter in dieser Form bewirtschaftet sind. Im Gegensatz dazu ist die Bedeutung von Wald für Artenvielfalt und Klimaschutz (sowohl als CO2-Senke als auch für das lokale Mikroklima) unbestritten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf seitens der Stadt Rheinberg.
Ergänzend zu Waldflächen stellen Hecken und Feldgehölze sowohl eine Grünflächenverbindung zwischen einzelnen Waldflächen als auch eigenständige Lebenssysteme auf Randflächen dar. Sowohl auf bebautem Gebiet, als auch zwischen Landwirtschaftsflächen fördern Hecken somit ebenso die Artenvielfalt und den Klimaschutz.
Der Weseler Kreistag hat vor diesem Hintergrund kürzlich zwei Förderquellen eröffnet:
Der Klima-Wald-Fonds in Höhe von 1 Million Euro steht für den Ankauf von Flächen und für Aufforstungen im Kreisgebiet zur Verfügung. So sollen vor allem kleine brachliegende Flächen (tiny forests) und angegriffener Baumbestand in den Kommunen des Kreises aufgeforstet werden.
Zur Neuanlage von Hecken und Feldgehölzen stehen im Haushalt des Kreises insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung. Damit sollen Hecken neu angepflanzt und/oder gepflegt werden.
Um diese Fördermittel auch für Rheinberg zu nutzen, hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgendes beantragt:
Die Verwaltung möge die Nutzung der beiden obigen Fördermöglichkeiten für Flächen auf dem Gebiet der Stadt Rheinberg prüfen. Falls eine entsprechende Nutzung möglich ist, möge die Verwaltung die im Stadtgebiet sinnvollen Flächen eruieren und priorisieren. Dabei sind sowohl entwicklungsfähige Brach- als auch bereits entwickelte und somit langfristig schützenswerte Wald-/Heckenflächen unabhängig von den aktuellen Besitzverhältnissen (Stadt- oder Privateigentum) in die Betrachtung einzubeziehen und in Form eines entsprechenden Flächenkatasters darzustellen. Die Strategie einer langfristig angelegten Entwicklung von netzwerkartig zusammenhängenden Wald-Hecken-Verbundflächen wäre wünschenswert.
Basierend auf dem priorisierten Flächenkataster möge die Verwaltung zusammenfassen, wer mit welchen erforderlichen Angaben und in welcher Form die beiden obigen (und ggf. weitere damit verbundene) Fördermöglichkeiten des Kreises in Anspruch nehmen kann. Für priorisierte Flächen möge die Verwaltung darüber hinaus den erforderlichen Aktionsplan (Ankauf, Aufforstung bzw. Neuanlage, Pflege) aufstellen und den entsprechenden Budgetbedarf abschätzen.
Im Sinne eines tragfähigen Gesamtkonzepts ist eine bestmögliche Bürgerbeteiligung und -mitwirkung anzustreben. Flächeneigentümer sollen zum Verkauf bzw. zum Mitmachen motiviert werden, Privatspenden und freiwillige Helfer können den Handlungsrahmen vergrößern und die Verwaltung entlasten, Baumpatenschaften können die Identifikation mit den Flächen steigern etc. Hierfür sind entsprechende aktive Kommunikations- /Informationsmedien und -kanäle als Teil des Konzepts zu beschreiben bzw. zu nutzen.
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