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01.02.22 –
Wenn zwischen zwei Tempo 30-Regelungen nur ein kurzer Streckenabschnitt liegt, kann nach einem neuen Bundesratsbeschluss zur Verstetigung des Verkehrsflusses auch eine durchgehende Temporeduzierung angeordnet werden.
Dies beträfe in Rheinberg verschiedene Straßen, so den Abschnitt zwischen Rheinstraße und Amtsgericht. Zu klären wäre auch, ob eine entsprechende Regelung für den Abschnitt vom Wiesenhof über die Einmündung der Dr.-Aloys-Wittrup Straße hinweg bis zur Anbindung an die L137 gelten könnte. Dort soll bekanntlich wegen der häufigen Straßenquerungen durch Schüler*innen ein weiterer Zebrastreifen entstehen. Das wäre der Verstetigung des Verkehrsflusses und der Verringerung von Lärm und anderen Emissionen dienlich.
Den Bundesratsbeschluss hat die GRÜNE Fraktion zum Anlass genommen, die sich daraus ergebenden Möglichkeiten durch die Verwaltung darstellen zu lassen:
Die Verwaltung möge zu dem oben genannten Bundesratsbeschluss vom 25.6.2021 darstellen, welche Konsequenzen sich daraus für die Festlegung von Tempo 30 im Rheinberger Straßennetz ergeben.
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