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16.06.20 –
Folgende Anfrage hat die GRÜNE Fraktion nun für den Rat gestellt:
Die Verwaltung führt in ihrer HFA-Vorlage 152/2020 aus, dass die Einbahnstraßenregelung für die Straße Minkeldonk bis Mitte Januar 2020 befristet war.
a. Sollte es danach nicht eine offizielle Verlängerung dieser Frist gegeben haben: Wie ist rechtlich der Fortbestand der Einbahnstraßenregelung zu werten?
b. Sollte eine Fristverlängerung ausgesprochen worden sein: Wie lange gilt diese?
Die Verwaltung führt in der oben genannten Vorlage aus, dass es bislang keine (vertraglichen) Regelungen zur Wiederherstellung des alten Zustands (gegenläufiger Verkehr) gebe. Zudem ist der Vorlage nicht zu entnehmen, welche Vorstellungen die Verwaltung zur Lösung des Problems entwickelt hat und präferiert. Hierzu bitten wir die Verwaltung um eine Präzisierung unter verkehrlichen, zeitlichen und Stadtent-wicklungsgesichtspunkten.
Die Verwaltung führt in besagter Vorlage aus, dass Amazon bis zum Weihnachtsgeschäft 2020 zusätzlichen Parkraum schaffen muss.
a. Soll bis dahin eine Einbahnstraßenregelung toleriert werden, was sehr deutlich die von der Verwaltung gesetzte Befristungsregelung Mitte Januar 2020 überschreiten würde?
b. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung oder welche Vorkehrungen hat die Verwaltung getroffen, selbst diese sehr späte Aufhebung der Einbahnstraßenregelung durchzusetzen?
c. In dem am 6.2.20 stattgefundenen Gespräch zwischen Verwaltung und Amazon-Vertretern hat die Verwaltung angekündigt, die Einbahnstraßenregelung aufzuheben. Ist hier von der Verwaltung ein konkreter Termin vorgegeben worden oder angedacht?
Die Verwaltung wird gebeten, die schriftliche Antwort vom 25.05.2020 von Amazon auf die Nachfrage der Stadt, aus der in der Verwaltungsvorlage 152/2020 vom 27.5.20 an den HFA zitiert wird, als Dokument vorlegen.
Die Verwaltung wird gebeten, sich von Amazon und möglichst auch dem Rasthofbetreiber „Minkeldonk“ je eine Auslastungsstatistik der letzten 12 Monate für die PKW-Parkplätze auf P1 und P2 bzw. die entgeltlich nutzbaren ca. 50 LKW-Rastplätze auf dem Autohof vorlegen zu lassen, damit der tatsächliche Bedarf und auch etwaige Spitzenbelastungen wie auch Auslastungsreserven erkennbar werden.
Die Verwaltung wird gebeten, Auskünfte von Amazon einzuholen,
a. wie lange Anlieferer und Abholer in der Regel vor dem Werksgelände warten müssen, bis sie eingelassen werden,
b. wie stark dies tageszeitlich und kalendarisch schwankt,
c. ob und wie das durch innerbetriebliche Optimierungen verbessert werden könnte und
d. wie die wartenden LKW-Fahrer oder deren Arbeitgeber von Amazon während dieser Wartezeiten derzeit entlohnt werden.
Die Verwaltung möge erfragen, ob es Gespräche zwischen Amazon und dem Rasthofbetreiber Minkeldonk wegen der Überlassung einzelner LKW-Stellplätze gegeben hat.
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Anträge | Fraktion | Verkehr | Wirtschaft