BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bündnis 90/Die GRÜNEN Rheinberg

Welches Verkehrskonzept für die Rheinberger Innenstadt

Auf Antrag der Grünen Fraktion hatte der Rat Ende 2019 mit Mehrheit beschlossen, die Entscheidung über die testweise Sperrung der Durchfahrt zwischen Holz- und Fischmarkt zurückzustellen und dem neuen Rat zu überlassen. Vorab sollte eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen.

21.01.21 –

Auf Antrag der Grünen Fraktion hatte der Rat Ende 2019 mit Mehrheit beschlossen, die Entscheidung über die testweise Sperrung der Durchfahrt zwischen Holz- und Fischmarkt zurückzustellen und dem neuen Rat zu überlassen. Vorab sollte eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgen. Hierzu hat die Grüne Fraktion nun einen Antrag eingebracht. Dieser lautet:

Zur Vorbereitung einer Entscheidung über ein Verkehrskonzept für die Rheinberger Innenstadt wird die Verwaltung beauftragt, eine Bürgerinformation und -befragung durchzuführen.

Ziel des zukünftigen Verkehrskonzeptes soll eine Attraktivitätssteigerung der Aufenthaltsqualität in der Rheinberger Innenstadt unter Vermeidung von Durchgangsverkehr und unter Gewährleistung von Lärmschutz, geringeren Emissionen und Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen sein. Hierzu sind der Bürgerschaft verschiedene Vorschläge zur Umsetzung vorzulegen.

Begründung:

Der Rat hatte in der vergangenen Legislaturperiode die Entscheidung über ein Verkehrskonzept für die Rheinberger Innenstadt zurückgestellt und in die neue Legislaturperiode verwiesen.

Mit der baldigen Beendigung der Innenstadtsanierung sollte auch eine Entscheidung über die zukünftige Regelung für den Verkehr einhergehen.

Die konzeptionellen Überlegungen sollten an dem Ziel einer Steigerung von Attraktivität und Aufenthaltsqualität im Innenstadtkern orientiert sein. Davon könnten positive Impulse für den Einzelhandel, die Gastronomie und den Tourismus ausgehen und insgesamt die Identifikation mit der Stadt Rheinberg gestärkt werden.

Um anfallende Kosten gering zu halten, sollte der Fokus auf möglichst geringe bauliche Maßnahmen gelegt werden.

Alle Geschäfte, Restaurants und sonstigen Anlaufadressen sollen problemlos erreichbar bleiben.

Mögliche Elemente des neuen Verkehrskonzeptes könnten sein bzw. folgende mögliche Alternativen wären zu diskutieren:

  • Verkehrsberuhigung des Durchfahrtsbereichs Holz-/Fischmarkt auf dem Marktplatz: Sperrung (ggf. auch nur zeitweise) oder alternative Möglichkeiten (z.B. absenkbare Poller, „Anlieger frei“)
  • Beibehaltung des Busverkehrs auf dem Marktplatz (am Alten Rathaus) oder (teilwei-se oder komplette) Auslagerung auf die Wälle (z.B. Bürgerbus weiter zum Marktplatz)
  • Einrichtung von Anliegerverkehr ab Orsoyer Straße/Innenwall oder ab Straße Zum Kattewall (VZ 260, § 41 Abs. II Nr 5 StVO, Zusatzzeichen Nr 1020 „Anlieger frei“ gem. § 39 Abs. II StVO) – alternativ: Einrichtung einer Fußgängerzone ab Orsoyer Straße/Zum Kattewall bis zum Marktplatz (VZ 242, § 41 Abs. II Nr 5 StVO)
  • Einrichtung von Anliegerverkehr ab Rheinstraße/Innenwall oder ab Entenmarkt/Goldstraße (VZ 260, § 41 Abs. II Nr 5 StVO, Zusatzzeichen Nr 1020 „Anlieger frei“ gem. § 39 Abs. II StVO) bis zum Markt – alternativ: Einrichtung einer Fußgän-gerzone ab Rheinstraße/Goldstraße bis zum Marktplatz (VZ 242, § 41 Abs. II Nr 5 StVO)
  • Straße Großer Markt: Offenlassen für MIV oder (zeitweise) Sperrung
  • Fußgängerzone rund um den Markt
  • Underbergstraße Anliegerverkehr oder Fußgängerzone
  • mögliche Regulierung des Lieferverkehrs
  • Radverkehr: alles frei bis auf Gelderstraße
  • Aufstellen von Hinweisschildern zu einzelnen Geschäften und Sehenswürdigkeiten
  • Aufstellen von Vorwegweisern (z.B. nach Moers, Kamp-Lintfort, Orsoy, Borth, Underbergbad etc.) an Innenstadteingangsbereich/Wällen
  • Sonderparkplätze für Schwerbehinderte (Rheinstraße, Orsoyer Straße)
  • Schaffung von Stellplätzen für Fahrräder wie z. B. am Innenwall / Gelderstraße
  • Schaffung von Ladestationen für E-Bikes, E-Autos
  • Schaffung einer verkehrsberuhigten Zone „historischer Stadtkern“ mit einheitlichen Temporegelungen, z.B. auf Innen- und Aussenwall Tempo 30, alle Straßen innerhalb dessen Tempo 20, es sei denn es sind gesondert ausgeschilderte Fußgängerzonen, verkehrsberuhigte Bereiche oder echte Spielstraßen (Vorrang der Fußgänger)

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