Text der Nachrichten aus 2003

Schule und Sprachförderung: Die Zeichen der Zeit nicht erkannt

01.12.2003

Zum Aufgabenbereich des Schulverwaltungsamtes der Stadt Rheinberg gehören u.a., die Anmeldungen der Schulneulinge einzuleiten, die Schülerzahlen der einzelnen Schulen zu erfassen und dabei auch die Kinder der nicht deutsch sprechenden Eltern zu registrieren.

Schulen, die Kinder mit mangelnden Deutschkenntnissen haben, bekommen ein paar Förderstunden extra. Damit ist der jeweiligen Schule die Verantwortung für die sprachliche und kulturelle Integration dieser Kinder überlassen. Obwohl viele engagierte LehrerInnen und SchuleiterInnen diese Aufgabe sehr ernst nehmen, ist sie angesichts der vielfältigen anderen Aufgabenbereiche und Probleme kaum zu schaffen. Besonders dann, wenn in der Familie der Kinder die Herkunftssprache der Eltern gesprochen wird!

Der Vorschlag der Grünen im Schulausschuss, die Schule als Anknüpfungspunkt zu nutzen, um über die Kinder die Eltern z.B. für Sprachkurse zu interessieren, wurde von CDU - Mitgliedern und der Bürgermeisterin als unmögliches Ansinnen abgetan. Diese Anregung war dem Ausschuss noch nicht einmal eine inhaltliche Diskussion wert.
Die Nachbarstädte sind weiter. Sie sind sich der Bedeutung des Spracherwerbs in Anbindung an die Schule bewusst: Duisburg baut ein kommunales Netzwerk zur Sprachförderung vom Kindergarten bis zur Erwachsenenbildung in Anbindung an die Schulen auf; in Rheinberg könnte diese Idee auch Platz finden: Alle in der Sprachförderung tätigen Initiativen vernetzen sich und nutzen die Kontakte der Schulen, um über die Kinder die Eltern und die Familien zu erreichen.
Wer diese Anregungen nicht einmal aufnimmt, will sich auch nicht um Fördergelder für integrative Maßnahmen kümmern; versteht nicht, dass wir uns auch bemühen müssen, Integration mit neuen Verbindungen (über die Schule in die Familie) zu fördern.
Neue Wege zur Integration, die anderswo bereits beschritten werden - warum nicht in Rheinberg?


Radioaktive Belastung der Fossa

01.12.2003

Redebeitrag der bündnisgrünen Fraktion in der Ratssitzung am 9. Dezember

"Vorweg: Es ist interessant zu beobachten, dass offenbar allein durch die Nennung des Begriffs "Radioaktivität" auch Mutationen ausgelöst zu werden scheinen:

1. Die Bezirksregierung Arnsberg mutiert von einer in Sachen Bergbau zögerlichen, hinhaltenden Behörde zu einem rasant arbeitenden Landesoberbergamt, das Ergebnisse schon vorlegt, bevor die offizielle Meldung über die belastete Fossa überhaupt heraus ist. Ob solchen Eifers kommt man aus dem Staunen nicht heraus.
2. Die hiesige CDU mitsamt FDP-Vertreter mutierten von kopfwiegenden Bedenkenträgern, was der Begriff "Radioaktivität" in der Bevölkerung alles auslösen könnte, zu eiligen Antragschreibern. Nun war bereits im IFG mit der Schutzgemeinschaft vereinbart worden, dass die Verwaltung zeitnah über Ergebnisse berichten soll, dies ist z.T. auch schon im HA geschehen, aber wichtig ist, dass die Bedeutung des Vorgangs jetzt auch bei den Konservativ-Liberalen gesehen wird.


Zum eigentlichen Thema:

Was von der Schutzgemeinschaft in akribischer Recherchearbeit aufgedeckt wurde, ist inzwischen über das Stadium des Anfangsverdachts hinaus.
Die Einleitungen von Grubenwässern in die sog. Vorfluter wie die Fossa sind mit radioaktiven Belastungen für die Umwelt verbunden.
Natürlich gebietet es die wissenschaftliche wie politische Lauterkeit und Korrektheit, diese Belastungen richtig einzuordnen. Es handelt sich, worauf auch die Schutzgemeinschaft hingewiesen hat, nicht um starke radioaktive Verunreinigungen. Mit anderen Worten, dies ist kein Tschernobyl.
Dennoch: Auch wenn es sich nur um schwache oder mittlere zusätzliche Strahlenbelastungen handelt - die genauen Messergebnisse unabhängiger Institute bleiben selbstverständlich abzuwarten - , so ist dies in jedem Fall ein Anlass zum unverzüglichen Handeln.
Und dieses Handeln darf sich in keinem Fall darauf erschöpfen, verbal Entwarnung zu geben, abzuwiegeln und zu beschwichtigen, wie den ersten Verlautbarungen aus Düsseldorf und Arnsberg zu entnehmen ist. Denn die frisch vorliegenden Ergebnisse der Behörden zeigen, dass mit den Abwässern des Bergbaus eine Strahlenbelastung zusätzlich zu der natürlichen Grundstrahlung verbunden ist.


Was ist zu tun?

Die Schutzgemeinschaft Bergbau hat einen Forderungskatalog vorgelegt, der uns gut begründet zu sein scheint.
Wichtig sind daraus für uns neben einer umfassenden Bestandsaufnahme der existierenden Belastungen und dem Sperren der kontaminierten Flächen insbesondere die Reinigung der Grubenwässer vor Einlassen in den Vorfluter und die Überprüfung, welche Bereiche an Fossa und Altrhein saniert werden müssen. Es muss alles getan werden, um eine gesundheitlich bedenkliche zusätzliche Strahlenbelastung der Bürgerinnen und Bürger auszuschließen.
Wir erwarten hier sehr bald Ergebnisse und Vorschläge seitens der Behörden.

Abschließend:

Was die Rolle insbesondere des Landesoberbergamtes angeht, so ist schon im Zusammenhang mit der Erörterung der Rahmenbetriebspläne oder den Genehmigungen viel von Vertrauensverlust die Rede gewesen. Hier erneut von Vertrauensverlust zu reden - eine Behörde kennt offenbar den Grundtatbestand der Belastung von eingeleiteten Grubenwässern, sagt und unternimmt jedoch nichts - , wäre eine Beschönigung. Hier existiert unsererseits überhaupt kein Vertrauen mehr in die Unabhängigkeit des Landesoberbergamtes. Diese hat in der Vergangenheit nichts unternommen, um den schwerwiegenden Verdacht auszuräumen, nur ein verlängerter Arm der DSK zu sein.

Wäre da nicht die rührige Schutzgemeinschaft Bergbau, der wir für ihren Einsatz und ihre Sorgfalt im Umgang mit diesem brisanten Thema ausdrücklich danken, wüssten wir immer noch nichts von dieser vom Bergbau verursachten Problematik. Nun wissen wir es, und nun muss gehandelt werden."


Grüne stellen Nachfragen zum Fischsterben im Moersbach

01.11.2003

Die Ursache des Fischsterbens im Moersbach vom Juli 2003 konnte bisher nicht geklärt werden. Dieses dramatische Ereignis ging vermutlich vom Gewässerabschnitt im Bereich Hoher Weg in Moers-Repelen aus und wurde möglicherweise durch ein schnell wirkendes Gift verursacht.

Die Untersuchungen der asservierten Fischkadaver und die weiteren Ermittlungen der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel haben sich als ungeeignet erwiesen, die Ursache des Fischsterbens und den möglichen Verursacher festzustellen. Die vom NABU beantragte gerichtliche Untersuchung wurde von der Staatsanwaltschaft Kleve wegen Nichtnachweisbarkeit abgelehnt. Dieser äußerst unbefriedigende Ausgang des Fischsterbens hat eine negative Signalwirkung für die Wirksamkeit des behördlichen Vorgehens sowohl bei der Öffentlichkeit als auch bei potentiellen Verursachern von Umweltschäden.


Das Fischsterben im Moersbach hat sich auch im Rheinberger Stadtgebiet negativ auf die natürliche Umwelt und das öffentliche Bild des behördlichen Umweltschutzes ausgewirkt. Daher ist zu prüfen, inwieweit die Vorgaben des kommunalen Umweltschutzes während des Ereignisses verantwortlich wahrgenommen wurden. Ferner ist zu prüfen, welche Handlungsmöglichkeiten und Gestaltungsräume des kommunalen Umweltschutzes auch unter Beachtung der bundes-, landes- und kreisweiten Zuständigkeiten des Staatlichen Umweltschutzes bereits bestehen, evtl. auch erweitert oder erschlossen werden können. Auf diese Weise sollen künftige Schadensfälle im Umweltbereich besser verhindert oder in ihren Auswirkungen vermindert sowie eine schnellere und effektivere Ermittlung der Ursachen bzw. des Verursachers ermöglicht werden.


Die bündnisgrüne Ratsfraktion hat daher einen entsprechenden Tagesordnungspunkt für den nächsten Umweltausschuss beantragt und folgende Fragen an die Verwaltung gerichtet:

1. Zu welchem Zeitpunkt und aus welchen Informationsquellen - wie z.B. der Zusammenarbeit mit anderen bzw. zuständigen Behörden, eigenen Ermittlungen oder Anfragen von Bürgern - hat die Verwaltung Kenntnis über das Fischsterben im Moersbach am vermuteten Ausgangspunkt in Moers-Repelen und im Rheinberger Gewässerbereich erhalten?

2. Was hat die Verwaltung unternommen, um

- zuständige Behörden bei den Ermittlungen zu unterstützen bzw. diesen gegenüber den Ermittlungsbedarf darzustellen wie z.B. durch Sicherung von Wasserproben bzw. Fischasservaten und Feststellen des Ereignisverlaufes im Bereich Rheinberg,
- den Stand der Ermittlungen bei der Unteren Wasserbehörde im Kreis Wesel bzw. der LINEG zu hinterfragen bzw. noch notwendige Untersuchungen anzumahnen?

Wurden auch eigene Ermittlungen durchgeführt und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

3. Welche Maßnahmen werden von der Verwaltung vorgesehen, um den Natur-, Biotop- und Gewässerschutz bei künftigen Ereignissen von ähnlicher Tragweite zumindest im Bereich der Stadt Rheinberg sicherzustellen? Welche Rechtsmittel bzw. welche Handlungs-, Beteiligungs-, Gestaltungs-, Kontakt- und Informationsmöglichkeiten können von der Stadt Rheinberg genutzt werden, um den kommunalen Umweltschutz nachhaltig zu verbessern?


Internet-Auftritt von Rheinberg im Dornröschenschlaf

01.11.2003

Im Mai 1999 wurde der Internet-Auftritt der Stadt Rheinberg gestartet - zum damaligen Zeitpunkt ein wichtiger Schritt zur Außendarstellung unserer Kommune im World-Wide-Web. Bei der rasanten Entwicklung im Internet ist die Präsentation aber sichtbar in die Jahre gekommen. Noch wesentlicher: Es werden die Möglichkeiten dieses Mediums bei weitem nicht ausgenutzt. Größere Bürgernähe, mehr Service - das lässt sich nicht nur über Bürgerbüro oder Stadtmobil erzielen, sondern auch über eine multifunktionale städtische Homepage.

Deshalb hat die bündnisgrüne Fraktion seit Beginn des Internet-Auftritts immer wieder in Ausschüssen angeregt, die Homepage mit weiteren Funktionen anzureichern. Dazu Jürgen Bartsch, bündnisgrüner Fraktionssprecher: "Heute genügt es nicht mehr, eine einfache Darstellung der Stadt sowie einige Links zu anderen Internet-Adressen anzubieten. Zunehmend wichtig werden Serviceangebote und interaktive Elemente. Damit ließe sich ein virtuelles Rathaus mit entsprechenden Dienstleistungsfunktionen aufbauen."


Vorgeschlagen hatte die bündnisgrüne Fraktion u.a., Antragsformulare zum Herunterladen oder zum Online-Ausfüllen anzubieten, wichtige Pläne, z.B. Bebauungspläne, zur Ansicht einzustellen und mit Rückmeldemöglichkeiten zu versehen sowie ein Ratsinformationssystem mit Recherchemöglichkeiten für BürgerInnen und Ratsfraktionen zu Sitzungsvorlagen und Protokollen zu entwickeln.


Jürgen Bartsch: "Außer Ankündigungen und ständigen Vertröstungen auf später ist nichts passiert. Inzwischen ist Rheinberg in Sachen Nutzungsvielfalt der Homepage von Nachbarkommunen wie Neukirchen-Vluyn oder Xanten deutlich überflügelt worden. Rheinbergs Internet-Auftritt befindet sich offenbar im Dornröschenschlaf."


Aber nicht nur der Funktionsumfang, auch das Design der Homepage verdiente eine gründliche Überarbeitung. Völlig unverständlich ist es für die Grünen, dass bereits seit zweieinhalb Jahren eine neu gestaltete Homepage ungenutzt vorliegt. Jürgen Bartsch: "Mit 1.000 DM wurde damals vom Stadtmarketing der Sieger eines Homepage-Wettbewerbs gekürt, dem auch Bürgermeisterin Schreyer gratulierte. Seitdem schlummert auch dieser Entwurf vor sich hin."


Fazit der bündnisgrünen Fraktion: Die Stadtverwaltung nutzt die bereitstehenden Potenziale für einen verbesserten Internet-Auftritt nicht. Ein zunehmend wichtig werdender Teil einer bürgerfreundlichen Verwaltung wird stiefmütterlich behandelt.


Chlorid im Grundwasser - Antwort des Bergamtes Moers

01.11.2003

Zu Beginn des Jahres hatte die bündnisgrüne Fraktion eine Anfrage an den Umweltausschuss gestellt, mit der geklärt werden sollte, wie es zu der hohen Chloridbelastung des Grundwassers im Bereich des Steinsalzbergwerkes Borth gekommen ist - siehe Artikel vom Februar.

Nunmehr liegt die Antwort des Bergamtes Moers vor, die wir in Auszügen dokumentieren.

"Das Steinsalzbergwerk Borth baut seit ca. 80 Jahren Steinsalz ab, das als Grundstoff in der chemischen Industrie und als Streusalz Verwendung findet. Auf dem Betriebsgelände findet zeitweise offener Umgang mit dem Salz statt (Verladung, Schmutzsalzlager, Transport über die Grubenanschlussbahn vom Bergwerk zum Rheinhafen Momm). Der offene Umgang mit dem Salz führte zu erhöhten Chloridwerten im Grundwasser.

Dem Bergamt war dieser Sachverhalt bekannt, aus Gründen der Verhältnismäßigkeit war bislang auf eine Anordnung von unvermeidlich kostenintensiven Maßnahmen zur Reduzierung des Stoffeintrags verzichtet worden. Grundlage für diese Entscheidung waren Grundwassermessergebnisse, die im Abstrom des Bergwerks zwar erhöhte Chloridwerte aufwiesen, die jedoch unterhalb des Grenzwertes für Trinkwasser lagen. Lediglich zwei Messstellen in unmittelbarer Nähe des Bergwerks lagen über diesem Grenzwert.

Der Kreis Wesel teilte dem Bergamt aufgrund einer Anfrage vom 14.01.2003 mit, dass eine Veränderungssperre zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Einzugsgebiet einer Wassergewinnungsanlage im Gindericher Feld für die Wasserverbund Niederrhein GmbH erlassen wurde. Das Bergamt hat daraufhin das Steinsalzbergwerk Borth aufgefordert, eine betriebliche Analyse über die möglichen Emissionsquellen vorzulegen und dem Bergamt mitzuteilen, bis wann und durch welche Maßnahmen der Stoffeintrag weiter reduziert werden kann.

Das Ergebnis der Analyse liegt vor und wurde vom Bergamt geprüft. Als einzig relevante Emissionsquelle für den Chlorideintrag wurde das sogenannten 'Schmutzsalzlager' ausfindig gemacht. Im Schmutzsalzlager wurden u.a. qualitätsbedingter Ausschuss aus der Produktion vor einer Verbringung zurück nach unter Tage offen auf einer asphaltierten Fläche zwischengelagert, wo es der Witterung ausgesetzt war. Da nicht die vollständige Fläche vom Entwässerungssystem erfasst ist, konnte ein Teil des durch Niederschläge gelösten Salzes versickern.

Als Gegenmaßnahme wurde das alte Schmutzsalzlager beseitigt und an geeigneter Stelle gemauerte Schmutzsalzboxen errichtet. Diese befinden sich auf einer asphaltierten Fläche, die vollständig vom Entwässerungssystem erfasst ist, so dass vom Schmutzsalzlager kein gelöstes Salz mehr ins Grundwasser gelangen kann. Durch organisatorische Maßnahmen wird darüber hinaus die zwischengelagerte Salzmenge erheblich reduziert."


Fotovoltaik-Anlagen: Nutzung im Bereich städtischer Gebäude

01.11.2003

Im Frühjahr hatte die bündnisgrüne Fraktion einen Antrag an die Verwaltung auf den Weg gebracht, mit dem geklärt werden sollte, welche öffentlichen Gebäude in Rheinberg sich für die Nutzung von Fotovoltaik und Sonnenkollektoren eignen und welche Fördermöglichkeiten existieren. Nachstehend dokumentieren wir die Verwaltungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss am 19.11.03:

Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, welche Dachflächen in welcher Größe auf öffentlichen Gebäuden sich für die Installation von Fotovoltaik-Anlagen und von Sonnenkollektoren zur Heizungs- und Brauchwasserunterstützung eignen und ob Fördermöglichkeiten dafür gegeben sind. Dies wird nachfolgend dargestellt, beginnend mit einer Erklärung der unterschiedlichen Wirkungsweisen/Einsatzmöglichkeiten.

Der durch den Einsatz von Fotovoltaik-Anlagen gewonnene Solarstrom wird regelmäßig nicht zum eigenen Verbrauch erzeugt. Dies liegt im Wesentlichen daran, dass Energiebedarf und Erzeugung des Sonnenstroms nicht zeitgleich stattfinden und dafür durch Akkus Speichermöglichkeiten geschaffen werden müssten. Dies ist kostenintensiv und setzt den Einsatz umweltbelastender Materialien in den Akkus voraus, was dem Ziel widerspricht, umweltfreundlich Strom auf diesem Weg zu erzeugen.

Durch den Einsatz einer Fotovoltaik-Anlage wird auch nicht der Energieverbrauch reduziert. Im Vordergrund steht hier die Förderung des Anteils umweltschonend gewonnener regenerativer Energien bei gleichzeitiger Verringerung des Bedarfs herkömmlich erzeugten Stroms. Der Strom wird zu dem Zeitpunkt ins Netz eingespeist und genutzt, zu dem er erzeugt wird. Zeitgleich muss entsprechend weniger Strom durch z. B. Kohle oder Gas erzeugt werden. Dabei wird die Umwelt dadurch entlastet, dass der CO2-Ausstoß reduziert wird. Mit dem durchschnittlichen Stromertrag einer 1 kWp-Anlage wird z. B. in NRW pro Jahr der CO2-Ausstoß um ca. 900 kg verringert.

Zum Ausgleich erhält der Betreiber der Anlage eine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung für die Stromeinspeisung ins Netz (dazu nachfolgend nähere Ausführungen).

Dies stellt sich bei den Sonnenkollektoren anders dar. Mit Hilfe dieser wird der Energieverbrauch im Objekt reduziert, da weniger Brennstoff oder Strom zur Warnwassergewinnung (Heizung oder Brauchwasser) benötigt wird. Bei dieser Technik wärmt sich das durch die Kollektoren laufende Wasser auf, was einen reduzierten Energiebedarf bei den weiteren Prozessen bis zum Erreichen der endgültig benötigten Temperatur bedeutet.

Entscheidend für die Fotovoltaik-Anlagen und die Sonnenkollektoren ist eine optimale Süd-Ausrichtung mit etwa 30-35° Neigung zur Horizontalen. Eine solch ausgerichtete Fläche erhält rund 930 -1010 kWh/m2 direkter Sonneneinstrahlung pro Jahr (Jahresmittel für NRW).

Auch Südwest- und Südost-Ausrichtungen mit einer Neigung von etwa 25-55 ° können genutzt werden. Die Energieausbeute verringert sich dabei nur geringfügig. Negativ wirken sich Schattenwürfe von umstehenden Hindernissen, wie z.B. Bäumen und Gebäuden, aus.

Als Installationsmöglichkeiten kommen Indachmontage, d.h. Montage auf die Lattung der Dacheindeckung (nur bei Neubauten und umfangreichen Sanierungsmaßnahmen sinnvoll), Aufdachmontage (auf die bestehende Dacheindeckung) und FIachdachmontage (hierbei ist eine zusätzliche Unterkonstruktion erforderlich) in Frage.

Aufgrund dieser unterschiedlichen Installationsmöglichkeiten eignen sich verschiedene städtische Gebäude für die Montage von Fotovoltaik-Anlagen bzw. Sonnenkollektoren zur Heizungs- und Brauchwasserunterstützung.

Die möglichen Standorte werden durch folgende wichtige Faktoren eingeschränkt: Die Anlagen müssen in ausreichender Höhe (mind. 7,00 m) angebracht werden, um Vandalismus durch Steinwurf etc. zu erschweren. Aus dem gleichen Grund sollen keine Zwischendächer, sondern nur die obersten Dachflächen eines Gebäudekomplexes (z.B. Schulzentrum) für Fotovoltaik-Anlagen etc. genutzt werden. Außerdem ist die zusätzliche Belastung der Dachflächen von ca. 25-40 kg/m2 Dachfläche zu berücksichtigen (die Statik der Objekte muss im Einzelfall überprüft werden).

Nach Berücksichtigung dieser Faktoren sind u.a. folgende öffentliche Gebäude für die Installation von Fotovoltaik-Anlagen bzw. Sonnenkollektoren geeignet:

  • Schulzentrum 3. OG, 102 m2 Flachdach
  • Turnhalle Grote Gert, 440 m2 Flachdach
  • Turnhalle Millingen, 157 m2 DN 5° Ausrichtung Süd/Süd/Ost
  • Halle des DLB, 800 m2, DN 4°, Ausrichtung Süd/Süd/Ost
  • GS Ossenberg Neubau, 113 m2 DN30°, Ausrichtung Süd/West
  • GS Wallach Neubau, 250 m2, DN 23 °; Ausrichtung Süd/Ost



Folgende Fördermöglichkeiten bestehen für den Einsatz von Fotovoltaik-Anlagen:

EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) vom 25.02.2000

Wie schon vorstehend ausgeführt, wird der Solarstrom in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Der Betreiber erhält eine gesetzlich abgesicherte Einspeisevergütung nach dem EEG von der Zeit 45,7 Cent/kWh für die Dauer von 20 Jahren. Für jedes spätere Jahr der Antragstellung reduziert sich der Fördersatz um 5 %, bleibt aber über die Laufzeit unverändert(s. nachfolgende Tabelle):



Baujahr der AnlageHöhe der Finanzierung je produzierte kW/hLaufzeit der Vergütung
200345,7 Cent20 Jahre
200443,4 Cent
200541,2 Cent


usw. (5% Reduzierung pro Jahr)


Sonne in der Schule

  • Antragsstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
  • Antragsberechtigt sind Schulträger
  • Zuschuss pro Anlage ab 1 kWp 3.000 € pauschal (bis 31.12.2003), ab dem 1.01.04 kommen neue Richtlinien und Förderhöhen heraus
  • Kumulierbar mit anderen öffentlichen Mitteln bis zu einer Gesamthöhe von 6.000 €



CO2-Minderung der KfW-Bank

  • Antragsstelle bei Banken und Sparkassen
  • Antragsberechtigt sind Gemeinden mit Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Finanziert werden Maßnahmen an bestehenden Gebäuden zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der durch die Nutzung der Anlage veranlassten Maßnahmen.
  • Es gilt der Zinssatz am Tag des Antrageingangs (auf 10 Jahre fest)



1000-Dächer-Programm

  • Sind vor einigen Jahren ausgelaufen.



Umweltprogramm der KfW-Bank

  • Gemeinden und Gemeindeverbände sind nicht antragsberechtigt.



REN 2003 Fotovoltaik + thermischen Solaranlagen

  • Gemeinden und Gemeindeverbände sind nicht antragsberechtigt.



Örtliche Programme der Energieversorger

  • Sind vor einigen Jahren ausgelaufen.



Nachfolgend soll unter Berücksichtigung möglicher Förderungen am Beispiel Schulzentrum die Amortisationszeit für eine solche Anlage dargestellt werden.


Die auf diesem Dach mögliche 100 m2 große Anlage mit einer Leistung von ca. 10 kWp kostet rd. 60.000 €. Produziert werden könnten ca. 7.500 kWh Strom/a. Durch das EEG wird jede kWh ab 2004 mit 43,4 Cent gefördert, d.h. im Jahr 2004 würde die Anlage mit 3.255 € Einspeisevergütung gefördert. (7.500 kWh x 43,4 Cent/kWh =3.255 €).


Durch das Programm "Sonne in der Schule" ist ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 3.000,- € zu erzielen.


Danach errechnet sich die Amortisation wie folgt (bei Einsatz von Barkapital):


Investitionskosten 60.000,- € abzüglich der einmaligen Förderung 3.000,- € durch das Programm "Sonne in der Schule" = 57.000,- € ./. 3.255,- € Einspeisevergütung /Jahr ergibt eine Amortisationszeit von ca. 17,5 Jahren.


Eine ca. 10 m2 große Anlage mit Investitionskosten von ca. 6.000,- € amortisiert sich in nur 9,2 Jahren, da die pauschale einmalige Förderung des Programms "Sonne in der Schule" pro Anlage von min. 1 kWp mit 3.000,- € gefördert wird. Es wäre insoweit zu überlegen, ob es sinnvoller ist, kleinere Fotovoltaik-Anlagen bei den weiterführenden Schulen zu installieren, auch unter dem Aspekt der praktischen Schulung der Kinder und Jugendlichen, der durch eine solche Anlage erreicht werden könnte, durch z.B. Spannungsmesser, die die Leistung der Fotovoltaik-Anlage bei jeder Wetterlage aufzeigen.


Zum Einsatz von Sonnenkollektoren ist festzustellen, dass hier die in Frage kommenden Gebäude noch zusätzlich darauf zu überprüfen sind, ob von der Nutzung her solche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind. So sind Schulen oder Verwaltungsgebäude mangels Warmwasserbedarf dafür nicht geeignet im Gegensatz zu Turn- oder Sporthallen. Mögliche Maßnahmen sind auch auf evtl. weitere erforderliche Investitionen z. B. in den Heizungs- und Warmwasseraufbereitungsanlagen zu hinterfragen.


Vergleichbare Berechnungen zur Amortisation sind derzeit für diesen Bereich (noch) nicht möglich.


Weiteres Vorgehen:

Grundsätzlich wird bei Neubau- oder größeren Umbauvorhaben bereits die Möglichkeit des Einsatzes von regenerativen Energien geprüft. So sind z.B. bei der Erweiterung des Gymnasiums, 7. BA und beim Neubau der Halle des DLB Anlagen zur Nutzung von Regenwasser als Brauchwasser vorgesehen worden. Auf den Dächern des Altbaus DLB und des Underberg-Freibades sind Kollektoren zur Erwärmung des Wassers für die Duschen bzw. der Schwimmbecken installiert worden.


In Bezug auf die Eingangs in dieser Vorlage genannten Objekte lässt sich feststellen, dass die nachträgliche Installation von Fotovoltaik-Anlagen - unabhängig von umwelt- und/oder energiepolitischen Betrachtungen - auch wirtschaftlich sinnvoll sein kann. Durch die auf 20 Jahre gesetzlich verankerte Mindestvergütung bei Netzeinspeisungen sind die Einnahmen durch den Verkauf des Solarstroms garantiert. Die Kosten für Haushaltsstrom liegen zurzeit bei etwa 12 Cent/kWh. In diesem Zusammenhang stellt sich aber die Frage, ob die Stadt sich als "Stromerzeuger" wirtschaftlich betätigen soll.


Was die Umsetzung solcher Vorhaben angeht, ist an dieser Stelle aber darauf hinzuweisen, dass im Finanzplan für solche Maßnahmen keine Mittel vorgesehen sind.


Mit Beginn des neuen Jahres wird der Fachbereich Immobilienwirtschaft seine Tätigkeit aufnehmen. Einer der Aufgabenschwerpunkte wird das Energiemanagement sein. Die Verwaltung schlägt deshalb vor, dass der Fachbereich als zuständige Stelle die Thematik aufgreift bzw. weiter verfolgt und Vorschläge für konkrete Maßnahmen entwickelt, die dann in den folgenden Haushaltsplanberatungen eingebracht werden könnten.


Politische Einmischung absolut notwendig

01.08.2003

Der Vorwurf des DGB-Regionsvorsitzenden Rainer Bischoff an den energiepolitischen Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion Reiner Priggen, dieser mische sich populistisch in die Debatte um die Schließung von Zechen am Niederrhein ein, muss entschieden zurückgewiesen werden.

Es ist allenfalls formal korrekt, dass die DSK über die Zukunft der Zechenstandorte entscheidet. Wesentlich bedeutsamer aber ist die Tatsache, dass die DSK seit Jahren Subventionen in Milliardenhöhe erhält. Hierbei handelt es sich, dies sei Herrn Bischoff noch einmal ins Gedächtnis gerufen, um Steuergelder, die von allen Bürgerinnen und Bürgern aufgebracht werden. Steuermittel sollten demzufolge sparsam, effizient und sinnvoll eingesetzt werden.


Wenn aber, wie im Fall des Steinkohleabbaus am Niederrhein, mit dem Geld der BürgerInnen nicht nur eine unwirtschaftliche Kohleförderung betrieben wird, sondern auch noch zusätzliche Gefahren für Leib und Leben der Bevölkerung produziert werden, dann ist es nicht nur das Recht, sondern die Pflicht von Politikern, sich einzumischen und darauf zu drängen, dass solch eine gefährliche und unsinnige Subventionierung ein Ende findet.

Nichts anderes hat Reiner Priggen getan. Er hat damit die Zeichen der Zeit offenbar besser verstanden als der DGB-Regionsvorsitzende Rainer Bischoff.


Tote Fische im Moersbach - ratlose Behörden im Kreis

01.08.2003

"Berge von toten Fischen" und "Der Tod kam plötzlich und rasend schnell" lauteten vor mehr als zwei Wochen die Schlagzeilen am 21. und 22. Juli 2003 in der Lokalpresse. Eine tödliche Welle hat den gesamten Fischbestand des Moersbaches vom Hohen Weg in Moers-Repelen bis zur Einmündung der Fossa in Rheinberg komplett ausgelöscht. Mindestens 250 kg tote Fische wurden ermittelt.

Jürgen Bartsch und Dr. Wolfgang Pahlmann von der grünen Rheinberger Ratsfraktion versuchten nun, Licht in das Dunkel der immer noch mysteriösen Ereignisse zu bringen. Zu diesem Zweck recherchierten sie bei der LINEG und den zuständigen Behörden des Kreises Wesel die Hintergründe dieser stillen Katastrophe.

Den vermutlichen Ausgangsort des Fischsterbens sowie Anlagen der Lineg entlang des Moersbachs nahmen sie am Mittwoch dieser Woche gemeinsam mit dem Biologen Dr. Udo Kosmac aus dem LINEG-Zentrallabor, der Erstermittlungen veranlasste bzw. Erstuntersuchungen durchgeführte, und dem Hobby-Angler und Fisch-Experten des NABU, Johannes Schwerdt, der die Opfer des Fischsterbens im Bereich des Rheinberger Stadtparkes entdeckte, in Augenschein.

Fest steht bisher lediglich, dass es beim Fischsterben keine Unterschiede nach Alter, Größe oder Art gab, das Ereignis in relativ kurzer Zeit und wahrscheinlich bereits vor dem 18. Juli stattfand. Große, freischwimmende Hechte und armdicke, bodenständige Aale waren ebenso wie kleine, agile Stichlinge ohne erkennbare Abstufung nach Empfindlichkeit in kurzer Zeit verendet. Als Ursache waren daher Sauerstoffmangel und ein Parasitenbefall auszuschließen, so dass als Auslöser vor allem ein chemisches Gift von hoher Wirksamkeit und in tödlichen Konzentrationen in Frage kommt.

Das mutmaßlich für das Fischsterben verantwortliche Gift wurde dem Gewässer wahrscheinlich nicht über bekannte Einleitungsstellen und von identifizierbaren gewerblichen Abwassereinleitern zugeführt. Vielmehr kann es durchaus die Tat eines Einzelnen gewesen sein, entweder sich eines Sonderabfalles kostenlos durch Verschütten in das Gewässer zu entledigen oder die gesamte Population eines Gewässers durch gezielte Einbringung von hochtoxischen Stoffen wie z.B. Cyaniden, Nitriten oder Pestiziden zu vergiften. Am vermuteten Ausgangspunkt der Fischvergiftung wäre es tatsächlich ohne weiteres möglich, einen kleinen Kanister eines hochwirksamen Giftes von der Öffentlichkeit unbemerkt in den Moersbach zu schütten.

Da eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Vergiftung der Tiere spricht, wäre eine möglichst präzise Eingrenzung oder gar Ermittlung des verursachenden Stoffes unbedingt notwendig, um dem Täter oder den Tätern auf die Spur zu kommen und zukünftige Umweltverbrechen dieser Art gar nicht erst zu ermutigen. Leider wurde nach Auffassung der Grünen in Rheinberg von den zuständigen Behörden nicht alles getan, um dieses Fischsterben aufzuklären.
Versäumt wurde, neben 4 toten Fischen auch Wasserproben für die Analyse sicherzustellen. Auch wenn zu erwarten stand, dass die Giftwelle schon im Altrhein angelangt war, bevor die Behörden reagierten, hätte sicherheitshalber eine Beprobung stattfinden sollen.
Die mit der Analyse der Fische beauftragte Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten ist von ihrem Analyseinstrumentarium überhaupt nicht dafür vorbereitet, weitergehende chemische und biologische Untersuchungen durchzuführen. Das somit zu erwartende äußerst dünne Analyseergebnis, dass "sehr wahrscheinlich eine Wasserproblematik" vorlag, hilft in keiner Weise weiter.
Es drängt sich der Eindruck auf, dass aus Kostengründen auf eine weitergehende Untersuchung des Fischsterbens und seiner Umstände verzichtet wurde. Auch wenn der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel und der LINEG zuzugestehen ist, dass es dem sprichwörtlichen Stochern im Heuhaufen ähnelt, nach dem oder den Verursacherstoffen zu suchen, und dass die entsprechende Analyse kostspielig ist, so ist die Signalwirkung einer so oberflächlichen Behandlung eines so gravierendes Vorfalls fatal: Mutmaßliche Umweltverbrechen werden nicht konsequent verfolgt und geahndet.


Grüne im Kreis und in Rheinberg: Katastrophale Fehlentscheidung der DSK - falscher Zeche droht das Aus

01.08.2003

Die DSK beabsichtigt nach Presseinformationen, als Konsequenz aus dem Abbau öffentlicher Subventionen für den Bergbau das Bergwerk Lohberg in Dinslaken sowie eine Zeche im Saarland zu schließen.

Nach Auffassung der bündnisgrünen Kreistagsfraktion in Wesel sowie der bündnisgrünen Fraktion in Rheinberg ist die beabsichtigte Schließung des Bergwerks Lohberg eine katastrophale Fehlentscheidung. Gefordert hatten die Grünen vielmehr die Beendigung des Bergbaus unter dem Rhein und den angrenzenden Siedlungsgebieten. Dazu erklären Hubert Kück, Sprecher der bündnisgrünen Kreistagsfraktion und Jürgen Bartsch Fraktionssprecher der Grünen in Rheinberg: "Wir sind fassungslos. Nach all den Gesprächen, den vielfältigen Informationsveranstaltungen von Bergbaukritikern, dem Widerstand auch der betroffenen Kommunen hätten wir erwartet, dass diese Signale von der DSK gehört und verstanden worden wären. Schließlich ist es völlig unbestreitbar, dass die Gefährdung, die von einem Abbau entlang des Rheins ausgeht, eindeutig höher liegt als bei anderen Abbaugebieten. Daher haben wir die Forderung der Bürgerinitiativen, zunächst die Zechen Walsum und West zu schließen, unterstützt und dies auch immer wieder gegenüber der Politik im Land und im Bund deutlich gemacht.

Für uns ist es schockierend zu sehen, wie taub und ignorant sich die DSK gegenüber einem großen Teil der betroffenen Bevölkerung zeigt, die den Bergbau eindeutig ablehnt. Es zeigt sich aber auch, wie wenig eine mit dem Bergbau so bedenklich verflochtene SPD geneigt ist, die Konsequenzen aus dem Stimmungswandel der Bürgerinnen und Bürger zu ziehen und an verantwortlicher Stelle im Land und im Bund sich für eine Schließung der Zechen am Rhein einzusetzen. Hier hätte Einfluss auf die DSK genommen werden können und müssen."

Zu vermuten stehe, so die beiden grünen Sprecher, dass für die Entscheidung der DSK, die Zeche Lohberg zu schließen, betriebswirtschaftliche Gründe den Ausschlag gegeben hätten. Vor dem Hintergrund der Erhöhung des Hochwasserrisikos für die Bevölkerung in den Abbaugebieten der Zechen Walsum und West und der "Ewigkeitskosten" für die Wasserregulierung durch Pumpen hätten aber volkswirtschaftliche und sicherheitstechnische Erwägungen absoluten Vorrang genießen müssen.

Als Konsequenz werden die Grünen im Kreistag und in Rheinberg ihre Bemühungen noch verstärken, Einfluss darauf zu nehmen , dass der Bergbau insgesamt zum Jahr 2010 ausläuft. Hubert Kück: "Wir können es uns nicht leisten, dass innerhalb weniger Jahre durch den Bergbau negative Fakten geschaffen werden, die bis zum Jüngsten Tag nicht mehr korrigiert werden können."

Zu einem Austausch über die Zukunft des Bergbaus und den Abbau von Subventionen hat die bündnisgrüne Kreistagsfraktion für Ende dieses Monats den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Bundestagsfraktion der Grünen, Reinhard Loske, an den Niederrhein eingeladen.


Grüne im Dialog mit türkisch-islamischem Kulturverein

01.06.2003

Die Fraktion von Bündnis 90 / Die Grünen aus Rheinberg hat am 10.6.2003 den türkisch-islamischen Kulturverein an der Römerstraße in Moers besucht. Dort informierten sich die Grünen über die islamische Gemeinde und ihre Arbeit im religiösen und kulturellen Bereich.

Nach der Teilnahme am Nachmittagsgebet und der Besichtigung der Gebets- und Unterrichtsräume stand die Suche der Rheinberger türkisch-islamischen Gemeinde nach einem Gebetsraum im Mittelpunkt der Gespräche. Pfarrer Maas aus Asberg-West, der den islamisch-christlichen Dialog in Moers leitet, berichtete über den Austausch der Kirchengemeinden mit dem Kulturverein, über gemeinsame Friedensgebete und gegenseitige Besuche.

Ulla Hausmann- Radau wünschte sich für Rheinberg einen ähnlichen Dialog zwischen den christlichen Kirchengemeinden und den Muslimen.

Die Vertreter der grünen Partei möchten mit dem hiesigen Ausländerbeirat und der türkisch-islamischen Gemeinde die Suche nach einem Gebetsraum in Rheinberg intensiv fortführen und hoffen auf die Unterstützung durch die Kirchen und durch engagierte Bürger.


Wieviel Sonnenenergie kann Rheinberg nutzen?

01.05.2003

Während Sonnenkollektoren eine seit Jahren erfolgreich praktizierte Nutzung der Sonnenenergie darstellen, ist die Fotovoltaik eine Energiegewinnungsmethode der Zukunft.

Sie ist umweltfreundlich, Platz sparend, kann auf bestehenden Flächen angebracht werden und wird öffentlich gefördert. Vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll zu sein, das Nutzungs- und Förderungspotenzial dieser Energiegewinnungsmethoden in Rheinberg auszuloten.

Die bündnisgrüne Fraktion hat daher einen Antrag an den Bauausschuss eingebracht, mit dem die Verwaltung beauftragt wird zu prüfen, welche Dachflächen in welcher Größe auf öffentlichen Gebäuden sich für die Installation von Fotovoltaik-Anlagen und von Sonnenkollektoren zur Heizungs- und Brauchwasserunterstützung eignen.

Ergänzend wird die Verwaltung gebeten darzulegen, welche Fördermöglichkeiten für Sonnenkollektoren und Fotovoltaik-Anlagen existieren.


Bürgermeisterin wird zur Marionette der CDU

01.05.2003

Die groß angekündigte Verwaltungsreform erweist sich bei näherer Betrachtung als Mogelpackung. Neben dem Hin- und Herschieben einiger Kompetenzen zwischen den zu Fachbereichen umbenannten ehemaligen Ämtern verfolgt die Reform primär die Ziele

  • Zerschlagung des Umweltamtes
  • Freisetzung der Bürgermeisterin von direkter Dezernatszuständigkeit



Mit der Abschaffung des Umweltamtes erfüllt die Bürgermeisterin die Vorgabe der CDU-Fraktion, die schon vor 2 Jahren einen entsprechenden Antrag eingebracht hatte. Der bisherige Leiter des Umweltamtes erhält eine Stabsstelle für Nachhaltigkeit/Umwelt, die um wesentliche bislang zentrale Aufgaben des Umweltamtes wie Natur/Landschaft und Abfallpolitik amputiert ist. Sachlogisch zusammengehörende Bereiche werden damit auseinandergerissen. Dies ist das genaue Gegenteil des erklärten Reformziels, Kompetenzzersplitterungen in der Verwaltung aufzuheben.

Mit der Degradierung des Umweltamtsleiters, die übrigens einzige Amtsenthebung bei der ersten Reformstufe, wird ein hoch motivierter und höchst engagierter Mitarbeiter der Verwaltung getroffen. Wie sich das mit der von der Bürgermeisterin immer wieder proklamierten Motivierung von verdienten Mitarbeitern vereinbart, muss ihr Geheimnis bleiben.

Was in der letzten Zeit immer deutlicher wurde, siehe Einrichtung des Dienstleistungsbetriebs, Öffnung der Werftstraße oder Verhinderung eines Gebetsraums für Muslime, zeigt sich bei diesem Fall besonders krass: Die Bürgermeisterin wird zunehmend zur Marionette der CDU. Als reine Erfüllungsgehilfin einer vormodernen Politik, wie sie für die Rheinberger CDU typisch ist, verletzt sie jedoch die zentrale Aufgabe der obersten Repräsentantin der Stadt, Bürgermeisterin für alle zu sein.

Die bündnisgrüne Fraktion betrachtet die Zerschlagung des Umweltamtes als einen massiven Angriff auf den Umweltschutz in Rheinberg und als einen eklatanten Affront gegen die bündnisgrüne Fraktion. Die Bürgermeisterin dürfte wissen, dass die bündnisgrüne Frakion sich in vielen Jahren für den Aufbau eines effektiven Umweltschutzes mit entsprechend gebündelten Kompetenzen im Umweltamt eingesetzt hat. Dies mit einem Federstrich zu erledigen, zeigt, dass Frau Schreyer und die CDU die Bedeutung des Umweltgedankens immer noch nicht begriffen haben. Damit stellt die Bürgermeisterin aber auch ihre Eignung für dieses Amt in Frage.

Hinzu kommt, dass mit der Aufwertung des bisherigen Co-Dezernenten zum alleinverantwortlichen Dezernenten die Bürgermeisterin von unmittelbarer Dezernatsarbeit freigesetzt wird. Schon das Modell des Co-Dezernenten hat die bündnisgrüne Fraktion abgelehnt, weil bei einer Gehaltsstufe von B 5 durchaus erwartbar ist, dass die Bürgermeisterin auch direkte Dezernatsaufgaben übernimmt. Das neue Verwaltungsmodell lässt dagegen erwarten, dass die Wahrnehmung repräsentativer Aufgaben durch die Bürgermeisterin weiter zunehmen wird.

Das wäre eigentlich keine Neuerung, sondern die Rückkehr zur alten Rollenverteilung, wie sie zu Zeiten des ehrenamtlichen Bürgermeisters existierte, mit dem für die Steuerzahler allerdings erheblichen Unterschied drastischer Mehrausgaben für das Stadtoberhaupt. Dies wird von der bündnisgrünen Fraktion mit Entschiedenheit abgelehnt.


Grüne stellen Fragen zur Verkehrssicherheit auf der Werftstraße

01.05.2003

Die Werftstraße war im letzten Jahr Gegenstand eines merkwürdigen Hin und Hers zwischen Sperrung und Öffnung. Letztlich wurde dem Wunsch vieler Anwohner und der Empfehlung der Schulwegsicherungskommission gegen die Stimmen der Grünen Fraktion nicht entsprochen, die Werftstraße dauerhaft für den PKW-Verkehr zu sperren.

Vor dem Hintergrund des tragischen Verkehrsunfalls mit mehreren Toten stellt sich für die bündnisgrüne Fraktion die Sicherheitsfrage auf der Werftstraße erneut.

Hierzu haben wir für den kommenden Bauausschuss folgende Fragen an die Verwaltung gestellt:

  • Wie schätzt die Verwaltung die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer nach dem tragischen Verkehrsunfall auf der Werftstraße ein?
  • Ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Gefährdung insbesondere von Schulkindern durch schnell fahrende PKW vor dem Hintergrund dieses Unfalls neu bewertet werden muss?
  • Hält die Verwaltung es für empfehlenswert, den Beschluss über die Öffnung der Werftstraße zu revidieren?


Grüne zu Tourismus-Förderung

01.04.2003

Vertreter der grünen Fraktion aus Rheinberg sowie der Kreistagsfraktion besuchten in der vergangenen Woche die Touristik-Agentur-Niederrhein (TAN) in Kalkar, um sich über deren Arbeit zu informieren.

Bei dem sehr informativen Gespräch mit dem Geschäftsführer der TAN, Herrn Bolte, erhielten die grünen Politiker einen Überblick über die praktizierten Touristikkonzepte, die Werbestrategien, Buchungszahlen etc. Ulla Hausmann-Radau, Mitglied des Kreistages und des Rheinberger Rates, fasst ihren Eindruck so zusammen: „Die TAN hat es in den rund 10 Jahren ihres Bestehens geschafft, den Niederrhein als attraktives Ziel für Touristen in einem hart umworbenen Markt besser darzustellen. Dafür sprechen nicht nur gelungene Prospekte, sondern auch die Verdoppelung der Buchungszahlen in diesen 10 Jahren.“

Die Zukunft der TAN, bislang getragen von der Stadt Duisburg und den Kreisen Wesel und Kleve, ist aber nun höchst ungewiss. Die Stadt Duisburg hat ihre Mitgliedschaft gekündigt, der Kreis Wesel und die Kreiskommunen haben nachgezogen. Dies wurde von den bündnisgrünen Teilnehmern kritisch gesehen. Zwar hätten sich der Kreis Wesel und die kreisangehörigen Kommunen nach dem Duisburger Schritt quasi einem Sachzwang ausgesetzt gesehen, eine vorsorgliche Kündigung auszusprechen, um eine Neustrukturierung der Tourismusförderung zu ermöglichen. Zwei Fehler dürften aber nach Auffassung der bündnisgrünen Politiker auf keinen Fall gemacht werden:

Die Suche nach Kooperationspartnern für eine neue Tourismusagentur darf sich nicht lange hinziehen.
Das Aufstellen von örtlichen Tourismuskonzepten als Reaktion auf den Ausstieg aus der TAN wäre ein Schritt zurück ins touristische Mittelalter.
Ulla Hausmann-Radau: „Statt auf vordergründige Einspareffekte zu schielen, sollte allen Beteiligten klar sein, dass eine erfolgreiche touristische Vermarktung unserer Region nur in einem größeren Zusammenhang möglich ist. Daher sollte der touristische Sachverstand der TAN und die erfolgreiche Arbeit von Jahren auf eine neue Basis gestellt werden. Die Grünen unterstützen die Erweiterung des „niederrheinischen Touristik-Raumes“ von Kleve bis nach Heinsberg. Dafür dürfen wir aber keine Zeit verlieren, sonst könnte es passieren, dass für unser Gebiet im nächsten Jahr touristisch gar nicht geworben wird. Das wäre ein schwerer Rückschlag für alle Bemühungen in unserem Kreis, sich touristisch am Markt zu behaupten.“

Eine klare Absage erteilten die bündnisgrünen Politiker auch der Idee, als Reaktion auf die Kündigung bei der TAN örtliche Tourismuskonzepte wieder aufleben zu lassen, wie dies die Rheinberger SPD beantragt und mit der CDU beschlossen habe. Dies fördere nur die touristische Kleinstaaterei und schaffe überflüssige Parallelstrukturen, wenn der neue Touristik-Raum geschaffen würde. „Denkbar ist aber auch,“ so Jürgen Bartsch, Fraktionssprecher in Rheinberg, „dass solche Klein-Konzepte ein Hinweis darauf sind, dass SPD und CDU gar nicht ernsthaft an einem neuen großen Regionalverbund für Tourismusförderung interessiert sind. Wir Grüne werden uns in jedem Fall für die Schaffung einer vergrößerten regionalen Touristikagentur und eine zugkräftige Bewerbung des Niederrheins als Reiseziel einsetzen.“


Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Planfeststellungsbeschluss für das Bergwerk West

01.04.2003

Alles das, was sich zum Planfeststellungsbeschluss für den Rahmenbetriebsplan des Bergwerks West sagen ließe, ist vor einem knappen Jahr in den wesentlichen Punkten zum Planfeststellungsbeschluss in Sachen Bergwerk Walsum von unserer Fraktion vorgetragen worden. Eigentlich könnte ich unsere Stellungnahme aus dem letzten Juli mit der Änderung einiger Orts- und Größenangaben erneut vortragen.

Auch heute können wir nicht mit Resignation, aber doch mit Betroffenheit feststellen:

Die Deutsche Steinkohle AG (DSK) hat sich mit ihrem Vorhaben der Gewinnung von Steinkohle im Bergwerk West in allen wesentlichen Punkten durchgesetzt. Dies betrifft

  • die Zeitdauer des Abbaus (bis 2019)
  • den Umfang des Abbaus (60 Millionen t Steinkohle)
  • die Bergsenkungen (Senkungsmaxima 7,5 m)



Wieder werden per Beschluss als Begleitmaßnahmen ein wenig Monitoring, ein wenig Arbeitskreis, ein wenig Untersuchungen, ein wenig Kompensationsmaßnahmen festgeschrieben. Und wieder ist zu resümieren, dass damit den Forderungen vieler BürgerInnen und der Stadt Rheinberg wie auch der anderen Kommunen in keiner Weise Rechnung getragen wird.

Im Ton moderater, gleichwohl unmissverständlich wird von der Bezirksregierung Arnsberg Kritik als unbegründet dargestellt, Bedenken werden zurückgewiesen, Probleme sind danach beherrschbar, dennoch auftretende Schäden werden als kompensierbar charakterisiert. Dies offenbart nicht nur eine Hybris der technischen Machbarkeit, die sich, wie schon im Fall Walsum, durch den gesamten Beschluss und seine Begründung zieht, nein, dies enthüllt auch den Geist eines Berggesetzes, welches noch einer obrigkeitsstaatlichen Denkweise verhaftet ist.

Dreh- und Angelpunkt der Kritik am Bergbau in unserer Region sind nicht die vielfältigen Auswirkungen des Kohleabbaus auf Gebäude, Wasserhaushalt, Landschaft, Tierwelt usw. - die es ja gibt und die für sich genommen problematisch und kritikwürdig genug wären. Der Kernpunkt der Kritik ist der Hochwasserschutz oder besser die Erhöhung des Risikopotenzials für Rheinberger Bürgerinnen und Bürger im Katastrophenfall. Senkungsbedingt nimmt die potenziell überflutete Fläche um knapp 10 % zu, 6.000 vornehmlich am Annaberg lebende Menschen werden unter den Hochwasserspiegel des Rheins fallen und damit einer Gefährdung besonderer Art ausgesetzt sein.

Was verkündet dazu die Bezirksregierung Arnsberg: „...in Bezug auf die Gefahrenlage (ergibt sich) keine qualitative, dem bergbaulichen Vorhaben zuzurechnende Veränderung.“ In der sehr eigenen Logik der Planfeststellungsbehörde gibt es zwar den absoluten Hochwasserschutz nicht, doch ist er, der Schutz, nach dem Stand der Technik gewährleistet. Außerdem ist ein Schadensereignis sehr unwahrscheinlich, was die Behörde zu der höchst folgenreichen Feststellung kommen lässt: „Die geringe Eintrittswahrscheinlichkeit rechtfertigt aber die Hinnahme dieses Risikos, das nicht über das hinaus geht, dem auch die bereits in Poldergebieten lebende Bevölkerung ausgesetzt ist.“ Im Klartext: Warum soll es den Annabergern besser gehen als anderen?!

Nicht übersehen werden darf im Übrigen, dass neben den Annabergern auch die Alpsrayer zu den Betroffenen zählen werden. Dass die Menschen aus diesem Ortsteil schon jetzt in einem Poldergebiet liegen, kann ja wohl kein Trost sein. Denn es macht schon einen Unterschied, schlimmstenfalls sogar den zwischen Leben und Tod, ob mein Haus im Katastrophenfall 2 oder 7 Meter unter Wasser steht, um nur einmal eine Zahl zu greifen.

All das ist für die Genehmigungsbehörde entweder nicht existent oder nicht relevant. Sie schlussfolgert vielmehr: „Das Abbauvorhaben ruft somit keine gemeinschädlichen Einwirkungen hervor. Weder sind Leben und Gesundheit betroffen, noch droht die Zerstörung von Sachgütern von hohem Wert für das Gemeinwohl.“

Welch logische Volten die Bezirksregierung in ihrer Begründung schlagen muss, um das Abbauvorhaben zu rechtfertigen, will ich an einem Beispiel darlegen. Die billigere Importkohle lässt bekanntlich Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Steinkohlesubventionierung aufkommen. Diese ist jedoch, so Arnsberg, durch das öffentliche Interesse an der Sicherung der Rohstoffversorgung legitimiert. Da darf es also ein paar Euro, vielleicht auch ein paar Milliarden Euro mehr sein. Wenn es aber um den Versatz zur Reduzierung von Oberflächenschäden geht, gibt sich die Genehmigungsbehörde plötzlich ganz knauserig. Versatz würde zu einer Steigerung der Produktionskosten von mindestens 20 Euro/t führen. Dies sei unverhältnismäßig.

Stellt sich die Frage: Was ist hier eigentlich unverhältnismäßig, nur die Kosten für den Versatz oder die Kosten für den gesamten Bergbau? Geschickt versucht hier die Bezirksregierung, die volkswirtschaftliche gegen die betriebswirtschaftliche Perspektive auszuspielen. Doch damit lässt sich die öffentliche Diskussion um die Kosten-Nutzen-Bilanz des deutschen Steinkohlebergbaus nicht mehr stillstellen. Es sind schließlich Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger, die in die Subventionierung des Bergbaus fließen. Zu Recht beanspruchen daher dieselben Bürgerinnen und Bürger ein Mitspracherecht, wo abgebaut werden soll und wo nicht.

Noch ist dies nicht gegeben. Die Erörterung von Rahmenbetriebsplänen wie in Kamp-Lintfort bietet keine reale Mitwirkungsmöglichkeit, sondern ist eine pseudodemokratische Veranstaltung. Wo der Hase im Pfeffer liegt, hat Andreas Sikorski von der Bezirksregierung Arnsberg ausweislich der Presse bei der öffentlichen Vorstellung des Planfeststellungsbeschlusses auf den Punkt gebracht: „Wie können nicht das Bundesberggesetz ignorieren.“ Das immergleiche Schauspiel heißt Exekutierung des allmächtigen Berggesetzes.

Damit sollte man sich in einem demokratisch verfassten Gemeinwesen nicht abfinden. Wie hier Änderungen herbeizuführen sind, dazu gibt die Bezirksregierung im Zusammenhang mit der Diskussion um die Importkohle selbst einen Hinweis: „Ob die Sicherung der Rohstoffversorgung aus volkswirtschaftlichen Erwägungen durch Importkohle oder andere Energieträger günstiger wäre, bedarf im Übrigen einer politischen Entscheidung, die im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses nicht zu treffen ist.“

In der Tat, auf die Politik kommt es an, und zwar entscheidend im Land wie im Bund. Hier müssen die Weichen für die Energiepolitik neu gestellt werden mit den Kernpunkten 

  • Sozialverträglicher Ausstieg aus der Steinkohleförderung bis 2010,
  • Aufbau einer neuen nationalen Energiereserve, bestehend aus Energiesparen, Energieeffizienzsteigerung und dem Ausbau der heimischen, regenerativen Energieerzeugung,
  • und vor allem: sofortige Einstellung des Kohleabbaus am Niederrhein unter Deichen und Siedlungsbereichen, die eine Hochwassergefährdung vergrößern.


Die Bemühungen der Bürgerinitiativen haben schon Erstaunliches bewirkt. Es ist ein Umdenkungsprozess in Gang gekommen, der selbst die SPD vor Ort erfasst hat. Noch aber gibt es auch die verkrusteten Strukturen auf den höheren politischen Ebenen. Daher dürfen wir vor Ort wir nicht nachlassen mit gemeinsamen Anstrengungen, diese höchst riskanten Abbauprojekte doch noch zu verhindern.

Der Beitrag, den die Stadt Rheinberg leisten kann, ist klar: Klage gegen den Rahmenbetriebsplan West und Erhebung von Einwendungen gegen den Sonderbetriebsplan am Annaberg. Dem stimmen wir zu.


Grüne unterstützen Kohle-Resolution der Bürgerinitiativen

01.03.2003

Unabhängig von der Frage, wie es mit dem Bergbau weitergehen soll, ob es auf absehbare Zeit einen gewissen Steinkohlesockel geben sollte oder ob ein mittelfristiger Ausstieg bis zum Jahr 2010, wie ihn die Grünen fordern, nicht sinnvoller wäre, stellt sich für den Kreis Wesel zugespitzt die Frage:

Darf ein Kohleabbau zugelassen werden, wenn er neben den klassischen Bergschäden auch und vor allem eine Vergrößerung des Hochwasserrisikos am Niederrhein hervorruft?

Die Bürgerinitiativen am linken und rechten Niederrhein haben in wünschenswerter Klarheit Nein zu einer Risikosteigerung gesagt. Die bündnisgrüne Fraktion unterstützt daher vorbehaltlos die Resolution der BIs, die an Kreistag und die 4 betroffenen Kommunen Alpen, Dinslaken, Rheinberg und Voerde adressiert wurde.

Die Forderung, die Bergwerke Walsum und West als oberste Priorität der zu schließenden Bergwerke zu behandeln, ist angesichts der besonderen Gefährdungen für Mensch und Natur, wie sie von diesen beiden Bergwerken ausgehen, nur konsequent. Rund 50.000 Menschen würden erstmals unter den Hochwasserspiegel des Rheins fallen, viele Tausende mehr im Katastrophenfall noch tiefer unter Wasser stehen.

Wir verkennen nicht, dass mit einer Schließung der Bergwerke rund 7.000 Arbeitsplätze verloren gingen, wodurch die Bergleute und ihre Familien hart betroffen würden. Wir verkennen auch nicht, dass dies weitere Probleme für den wirtschaftlichen Strukturwandel in unserer Region mit sich bringen würde. Wir übersehen letztlich auch nicht, dass die erforderlichen Impulse für eine strukturelle Abnabelung des Kreises vom Bergbau nur durch finanzielle Hilfen aus Land, Bund und von der EU erzielt werden können.

Dennoch ist in der Summe der zu berücksichtigenden Aspekte der Gesichtspunkt der Bewahrung der körperlichen Unversehrtheit der Menschen am Niederrhein als höchstes Gut zu bewerten.


Grüne wollen Stärkung des Tourismus am Niederrhein

01.03.2003

Besorgt zeigte sich die DEHOGA Niederrhein, die hiesige Hotellerie und Gastronomie vertritt, in einem Anschreiben über den Fortbestand der Touristik-Agentur NiederRhein. Alle Gebietskörperschaften planten den Ausstieg oder hätten ihn bereits vollzogen. Darauf hat die bündnisgrüne Fraktion in Rheinberg wie folgt geantwortet:

"Die bündnisgrüne Fraktion in Rheinberg hat die vorsorgliche Kündigung unterstützt. Der Grund dafür liegt in der Notwendigkeit begründet, auf den Ausstieg der Stadt Duisburg zu reagieren.

Wir stimmen mit der bündnisgrünen Kreistagsfraktion vollkommen überein, die in ihrem Anschreiben an Sie darauf verwiesen hat, dass wir „den Tourismus am Niederrhein als einen für die Zukunft höchst bedeutsamen Wirtschaftsfaktor (betrachten), dessen Potenziale leider noch nicht überall richtig eingeschätzt werden. Eine funktionierende touristische Vermarktung des gesamten Niederrheins ist für eine positive wirtschaftliche Entwicklung der Region unverzichtbar."

Auch wir sehen in einer ausgeweiteten Kooperation von Kommunen und Kreisen am Niederrhein eine Chance für die Neupositionierung und Stärkung des Tourismus in unserer Region. Dafür werden wir uns in unserer politischen Arbeit vor Ort intensiv einsetzen."


Grüne zu Gast bei Euregio in Kleve

01.03.2003

Am Mittwoch, 12.03.2003 waren die Weseler Kreisgrünen mit ihrem kompletten Vorstand und interessierten Mitgliedern aus Alpen, Dinslaken, Hünxe, Rheinberg, Voerde und Wesel zu einem Informationsbesuch bei der Euregio Rhein-Waal im Haus Schmithausen in Kleve.

Die Grünen informierten sich über die Aufgaben und Tätigkeiten der Euregio im deutsch-niederländischen Grenzraum. Interessant ist die Entwicklung im Arbeitsbereich. Während seit Jahren ziemlich konstant ca. 15.000 NiederländerInnen in NRW arbeiten, hat sich in den letzten 4 Jahren die Zahl der deutschen ArbeitnehmerInnen, die in Holland einen Arbeitsplatz gefunden haben, von rund 1.500 auf 7.000 erhöht. Dieses ist ein Trend, der noch nicht abgeschlossen ist. Ebenso ist zu beobachten, dass immer mehr Jugendliche in den Kreisen Kleve und Wesel gerne Niederländisch als Fremdsprache lernen wollen. Leider sind die Voraussetzungen in unseren Schulen nicht für alle Interessenten gegeben.

Die Euregio wird durch ihr aktives Eintreten für Projekte, die das Zusammenwirken in der Region Rhein-Waal positiv beeinflussen, mit EU-Mitteln mitfinanziert. Dies können neben wirtschaftlichen und sozialen auch ökologische Modellprojekte sein, wie sie gerade in Rheinberg durch die Kooperation mit Wageningen angegangen werden. Nicht nur Städte und Gemeinden, auch Vereine und Verbände können EU-Mittel erhalten, wenn sie grenzüberschreitende Projekte starten; Voraussetzung ist dann allerdings, dass die jeweilige "Heimatkommune" Mitglied in der Euregio ist.


Krieg nicht zu rechtfertigen

01.03.2003

Mit großer Ernüchterung, Sorge und Bedrückung nehmen die Grünen in Rheinberg zur Kenntnis, dass die USA und einige verbündete Staaten den Angriffskrieg gegen den Irak begonnen haben. Damit stellen diese Staaten sich außerhalb der großen Mehrheit der internationalen Staatengemeinschaft und auch außerhalb des Völkerrechts.

Bei dem Regime von Saddam Hussein handelt es sich ohne Frage um eine schreckliche Terrorherrschaft, der viele Tausende von Menschen zum Opfer gefallen sind. Fraglos richtig ist auch, dass eine wirkliche Abrüstung des Irak in der Vergangenheit nur unter ernsthaftem Druck der Vereinten Nationen erzielt werden konnte.

Trotzdem ist für uns als bündnisgrüne Politiker klar: Ein Krieg ist zum jetzigen Zeitpunkt weder rechtlich legitimiert noch vernünftig begründbar.

1. Dass die UN-Resolution 1441 eine ausreichende Handhabe für einen Krieg biete, wird von einer überwiegenden Zahl von Völkerrechtsexperten bezweifelt. Auf eine zweite Resolution haben USA und England bewusst verzichtet, weil sie keine Mehrheit im Sicherheitsrat der UN hinter sich scharen konnten. Damit ist dieser Krieg eine eklatante Verletzung des Völkerrechts.
2. Die Begründungen dafür, warum das Regime von Saddam Hussein mit Gewalt zu beseitigen sei, wechselten ständig, wurden aber vielfach rasch als unrichtig oder absurd entlarvt, so etwa die irakische Unterstützung von al Qaida oder die Verfügung über Atomwaffen. Irakische Abrüstungsmaßnahmen wurden sofort von US-amerikanischer und britischer Seite als unzureichend abqualifiziert. Damit erhärtet sich der Eindruck, dass diese Regierungen auf jeden Fall und alternativlos, ohne Berücksichtigung der UN oder der Ermittlungen der Inspekteure, eine militärische Besetzung des Iraks und die Beseitigung des dortigen Regimes planten.
3. Der Irak konnte in den 90er Jahren und auch jetzt, wenngleich nur unter massivem internationalen Druck, zu konkreten Abrüstungsschritten gezwungen werden. Eine Verlängerung der UN-Inspektionen mit der Vorgabe konkreter Abrüstungsschritte wäre daher eine erfolgversprechende Alternative zum Krieg gewesen.
4. Anders als 1991, als der Irak Kuweit überfiel, bedroht er aktuell keine seiner Nachbarstaaten; ebensowenig stellt er eine wirkliche Bedrohung der Vereinigten Staaten dar, wie Präsident Bush immer wieder betonte. Ein präventiver Krieg zum Eigenschutz entbehrt damit jeder Grundlage.
Mit ihrem einseitigen Vorgehen haben die USA und Großbritannien schon im Vorfeld des Krieges der internationalen Völkergemeinschaft einen schweren Schaden zugefügt: die Vereinten Nationen wurden entwertet, NATO und EU wurden gespalten.

Hinzu kommt, dass der Krieg gegen den Irak geeignet ist, die Vorurteile oder gar den Hass in der arabischen Welt gegenüber dem Westen weiter zu schüren. Es steht zu befürchten, dass dadurch islamische Terroristen Zulauf erhalten und die Gräben zwischen islamischer und westlicher Welt vertieft werden.

Unsere Sorge gilt den betroffenen Menschen im Irak. Damit es zu keiner humanitären Katastrophe kommt, fordern wir die unmittelbare Einstellung der Kampfhandlungen. Sollte, was zu befürchten ist, der Krieg weitergehen, sollten die Vereinten Nationen, sollten Deutschland und die europäischen Staaten alle notwendigen Maßnahmen treffen, um rasch humanitäre Hilfe vor Ort bereitzustellen und zu leisten.

Für die Zukunft der internationalen Gemeinschaft muss aber auch sichergestellt werden, dass international verbindliche Regeln und geltendes Recht beachtet werden. Dies ist eine große Herausforderung für die rot-grüne Bundesregierung, vor allem für Außenminister Joschka Fischer. Alternativ dazu droht ein Rückfall in Zeiten des Faustrechts mit kaum vorstellbaren internationalen Folgen.


Grüne wollen Rheinberger Innenstadt mit Orsoyer Rheinbogen für Radverkehr verbinden

01.02.2003

Seit vielen Jahren ist es ein Ärgernis: die fehlende Verbindung von Rheinberger Innenstadt und der Schachtstraße als Zufahrt für Radfahrer in den Orsoyer Rheinbogen. In einem Antrag an den nächsten Bauausschuss schlägt die bündnisgrüne Fraktion nun vor, in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW den an der Nordseite der B 57 N zwischen der Einmündung der Xantener Straße und der Einmündung der Schachtstraße / Orsoy-Land verlaufenden Mehrzweckstreifen auf mindestens 3 Meter zu verbreitern und in einen kombinierten Geh- und Radweg für beide Richtungen umzugestalten und gegenüber der Kraftfahrzeugspur durch bauliche Maßnahmen (Pfähle, Planken o.ä.) zu sichern.

Dazu erklärt Fritz Ettwig, Sachkundiger Bürger der Grünen im Umweltausschuss: "Der Antrag zielt auf die Verbesserung der gefährlichen Situation, in die sich Fußgänger und Radfahrer begeben, die aus der Stadtmitte oder aus Richtung Norden nach Orsoy-Land oder aus Orsoy-Land in Richtung Stadtmitte oder in Richtung Ossenberg fahren wollen. Gefährlich ist nicht nur die (unerlaubte, aber) praktizierte Querung der B 57 an der Schachtstraße; wenig gesichert ist auch der Weg auf den Mehrzweckstreifen zwischen den Einmündungen. Ein Querungstunnel oder eine Brücke, die zumindest die Verbindung der Alten Rheinstraße zur Schachtstraße verbessern könnten, sind über das Stadium unverbindlicher und z.T. illusionärer Vorüberlegungen noch nicht hinausgelangt und schwerlich zu finanzieren. Eine wesentliche und preiswerte Verbesserung der Sicherheit auf diesem als überregionaler Radweg ausgewiesenen Teilstrecke ist dringend erforderlich."

Die vorhandenen Fahrspuren der B 57 (ggf. auch der südlich verlaufende Mehrzweckstreifen) könnten insgesamt um ca. einen Meter verengt werden, ohne dass bei einer Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h der Verkehr nennenswert beeinträchtigt würde. Der gewonnene Raum ermöglichte einen sicheren 2-Richtungsverkehr auf dem durch eine Mittellinie markierten Geh- und Radweg, der auch für Fußgänger aus der Stadt über die Ampel am ZUFF sicher zu erreichen wäre.

Unabdingbar ist allerdings eine für den Kraftfahrzeugverkehr fühlbare “Barriere“ zwischen Fahrspur und Geh- und Radweg. Ob diese aus massiven Planken, Pfählen, elastischen Kunststoffelementen o.ä. anzulegen wäre, bedarf fachlicher Prüfung. Die Fußgänger und Radfahrer aus Richtung Innenstadt sind an der Einmündung der Xantener Straße unter Ausschluss des südlichen Mehrzweckstreifens auf die nördliche Seite zu lenken, wobei endlich das für sie geltende Grün-Signal entweder auf Anforderung oder parallel zum Grünlicht für die Kraftfahrzeuge - eventuell etwas verkürzt - geschaltet werden sollte. Entsprechendes gilt für den Fuß- und Radverkehr, der aus Orsoy-Land oder Ossenberg in die Stadt gelangen möchte.


Grüne fordern Schutzstreifen für RadfahrerInnen auf der Alpener Straße

01.02.2003

Eine Initiative für Radfahrer auf der Alpener Straße hat die bündnisgrüne Fraktion in Rheinberg gestartet. Durch Schutzstreifen soll der Radverkehr auf dieser Straße zwischen Einmündung der Römerstraße und der Dr.-Aloys-Wittrup-Straße besser geleitet und zugleich geschützt werden - und das ohne großen finanziellen Aufwand.


Die Alpener Straße ist eine wichtige Verbindung der Innenstadt mit Millingen und darüber hinaus mit Alpen. Besondere Bedeutung hat die Straße als Schulweg der Millinger Schüler, die mit dem Rad das Schulzentrum in Rheinberg besuchen. Die bereits vom Rat beschlossenen Pläne eines westlich der Straße verlaufenden kombinierten Geh- und Radweges für beide Richtungen erfordern einen kaum zu vertretenden Finanzaufwand und gefährden zudem das Landschaftsbild; eine Realisierung ist nicht abzusehen. Dazu Fritz Ettwig, Sachkundiger Bürger im Umweltausschuss: „Um Fußgänger, insbesondere aber Radfahrer auf dem Teilstück besser abzusichern, schlagen wir die Anlegung des jeweils etwa 1,30 m breiten Schutzstreifens vor, der nur optisch eine Barriere gegenüber Kraftfahrzeugen bedeutet, im Bedarfsfall jedoch auch von diesen befahren werden darf. Die beste Schutzwirkung wird erzielt, wenn auf die Mittenmarkierung der Straße verzichtet wird und die Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt wird, was auf diesem Teilstück der Bedeutung und Belastung der Straße entspräche.“

Einen entsprechenden Antrag hat die bündnisgrüne Fraktion für den nächsten Bauausschuss eingebracht.


Grüne Vorschläge für schwarze Zahlen

01.02.2003

"Rheinberg ist nicht die Insel der Glückseligen, aber die Stadt kommt noch ohne Haushaltssicherungskonzept aus"Dies stellt Jürgen Bartsch mit Blick auf den Etat-Entwurf für das laufende Jahr fest. Zugleich verdeutlicht der Fraktionssprecher der Grünen sorgenvoll, wie schwierig das Sparen sei. Dies habe die Verwaltung selbst dokumentiert. Denn von der Vorgabe der Kämmerei, den Fehlbedarf um rund 500.000 Euro zu reduzieren, habe eine interne Arbeitsgruppe lediglich ein Sparvolumen von etwa 150.000 Euro erreicht. Bei der Pro-Kopf-Verschuldung, die zwischen 1999 und 2002 von 292 auf 397 Euro kletterte und in 2003 noch einmal voraussichtlich um 26 % ansteigt, sieht Bartsch eine stete Entwicklung in negativer Richtung.

Auch um eine "gewaltige Reduzierungslücke" beim Kreditbedarf zu verringern, klopften die Grünen das Zahlenwerk des Kämmerers auf Einsparmöglichkeiten hin ab. “Mit grünen Vorschlägen wollen wir die schwarzen Zahlen sichern."

Eine Entlastung soll die Verschiebung verschiedener Projekte bringen. Dazu gehören die Konvikt-Sanierung und geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in Alpsray ebenso wie beispielsweise der Ausbau des Blote Stegs und Bürgersteigs am Marienplatz oder die Installierung weiterer Unterflur-Glascontainer. Von den 485.580 Euro, die für Kanalsanierungen vorgesehen sind, möchte man 200.000 Euro als Verpflichtungsermächtigung ins kommende Jahr verlagern.

Keine Einsparung will die Fraktion bei der Grünpflege hinnehmen und empfiehlt auch eine Sanierung der Toiletten an der Grundschule Grote Gert, da es dort, wie Ulla Hausmann-Radau als Resultat einer Ortsbesichtigung unterstreicht, besonders dringlich sei.

Bei der weiteren Ausstattung der Schulen mit neuen Medien fordern die Grünen erst einmal ein grundlegendes Konzept. Mit Blick auf das Altenwohnheim Grote Gert plädieren sie sowohl für die Erneuerung der Fenster und Türen als auch den altengerechten Badezimmer-Ausbau, für den eine erste Rate in Höhe von 75.000 Euro empfohlen wird.

Mit Schwelle statt Aufpflasterung möchte die Fraktion eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Ulmenalle in Borth erreichen und mit dieser einfacheren Version zugleich eine Einsparung von 44.000 Euro erzielen. Das stattliche Vorschlagspaket hat, wie Jürgen Bartsch errechnete, ein Sparvolumen von insgesamt 210.000 Euro.

Bei ihren Haushaltsberatungen entwickelten die Grünen zugleich Ideen und Ziele für die kommenden Jahre. So wünschen sie sich ein Blockheizkraftwerk für das Schulzentrum sowie den intensiveren Einsatz von Solarenergie bei anderen Schulgebäuden.

Ulla Hausmann-Radau schwebt die Bereitstellung von Budgets für die Schulen vor, mit denen sich Verschönerungsmaßnahmen (z.B. Anstriche) schnell und unbürokratisch gemeinsam mit den jeweiligen Fördervereinen durchführen lassen. In die mittelfristige Finanzplanung möchte die Fraktion die Entschärfung des Knotenpunktes Bahnhofstraße/Wälle sowie die Sanierung der Rheinstraße und Orsoyer Straße aufgenommen wissen. Darüber hinaus wird angeregt, im Zusammenhang mit einem neuen Nutzungskonzept für das Konvikt auch zu prüfen, ob sich dort ein Gebetsraum für die örtliche Türkisch-Islamische Gemeinde verwirklichen lässt.

(Quelle: NRZ, Ulrich Ernenputsch)


Nächster Akt des Possenspiels: Werftstraße bleibt geöffnet

01.02.2003

Am 5.2.2003 hat der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Rheinberg mit den Stimmen von CDU und SPD den Antrag unserer Fraktion auf Sperrung der Werftstraße für den Kraftfahrzeugverkehr entgegen dem Votum der Anlieger der Winkelstraße und anderer Ossenberger Bürger endgültig abgelehnt und sich gegen die Empfehlung der Schulwegsicherungskommission und den sorgfältig begründeten Vorschlag der Verwaltung ausgesprochen.

Die CDU war von Anfang an - gegen den Rat ihrer Bürgermeisterin - für die freie Fahrt der Autofahrer, die aus Borth oder Ossenberg auf dem Weg nach Rheinberg oder umgekehrt die Solvay-Ampel in Ossenberg umgehen wollen. Damit missachtet sie den Wunsch nach Sicherheit der Schüler, Alltagsradler, Radtouristen und - nicht zuletzt - jugendlichen Zuffbesucher aus Ossenberg/Borth und die Entlastung der Anlieger der Winkel- und der Berkastraße.

Eine richtige Kapriole schlägt die SPD. Nachdem sie zunächst mit ihren Stimmen gegen die CDU die Sperrung der Werftstraße mit durchgesetzt und dann gegen die neuerliche von der CDU durchgesetzte befristete Öffnung der Straße "zur Verkehrszählung" im Sommer 2002 gestimmt hatte, hat sie jetzt für die Öffnung votiert mit der umwerfenden Begründung, den Bürgern sei ein weiteres "Hin und Her" nicht zuzumuten. Wahrscheinlicher ist, dass sich bei der SPD - wie schon bei der CDU - die "Autopartei" durchgesetzt hat, die keine Beschränkung des Autofahrens zugunsten der Fußgänger und Radfahrer duldet.

Die CDU hat als einzig ernstes Argument für den Autoverkehr die bei der Bürgeranhörung auch von einer besorgten Mutter geäußerte Befürchtung vertreten, dass die Wertstraße ohne Autovekehr unbeobachtete Übergriffe auf Kinder erleichtere. Das lässt sich gewiss nicht gänzlich ausschließen; jedoch ist die Gefährdung der Kinder durch Täter aus dem Auto heraus unter Ausnutzung der optimalen Fluchtmöglichkeiten im Straßenverkehr mindestens ebenso hoch einzuschätzen.

Was bleibt nach dieser traurigen Posse - die schöne Erinnerung an die wenigen Monate im Jahr 2002, als die Schulkinder, Jugendlichen und die vielen anderen Radfahrer, Fußgänger und Inlineskater einen weitgehend autofreien Weg von Ossenberg nach Rheinberg und zurück genießen konnten, die Anlieger Ruhe vor lauten Rasern hatten. Die Werftstraße war bei schönem Wetter schon fast eine kleine "Promenade", wenn ... ja wenn nicht der Dreck im Altrhein wäre!


Irak: Antwort aus Berlin

01.02.2003

Auf ihren offenen Brief zum Irakkrieg ging bei den Rheinberger Grünen jetzt ein mehrseitiges Antwortschreiben aus Berlin ein . Die für die Außenpolitik zuständigen Bundestagsabgeordneten der Grünen schrieben , auch im Namen von Joschka Fischer , dass sich ihre Partei und Fraktion wie auch die SPD schon lange gegen einen militärischen Angriff auf den Irak ausgesprochen habe . Die Grünen verweisen auf die im Sicherheitsrat einstimmig beschlossene UN - Resolution und schreiben:

"Wir begrüßen es , ... dass die UN - Waffeninspekteure ihre Arbeit im Irak erneut aufnehmen konnten . Ihr Ziel ist die Kontrolle und ggf. Vernichtung von Massenvernichtungswaffen , ihren Produktions- und Lagerstätten sowie der Entwicklungsmöglichkeiten dafür im Irak . Wenn die Führung in Bagdad diese Verpflichtung einhält , kann eine militärische Durchsetzung vermieden werden ."

Weiter heißt es in dem Brief :

"Obwohl wir eine Regierung im Irak sehr begrüßen würden , die die Menschenrechte achtet und keine potentielle Bedrohung für ihre Nachbarn ist , lässt sich eine militärische Intervention mit dem Ziel eines Regierungswechsels nach dem geltenden Völkerrecht nicht legitimieren . ... Völkerrechtswidrig wäre ein solcher Krieg auf jeden Fall dann , wenn die USA einen präventiven militärischen Angriff und damit ohne Mandat der UN führen würden .

Sollte der UN-Sicherheitsrat zu der Bewertung kommen , dass der Irak die .... Verpflichtungen nicht erfüllt , kann er ein Mandat zur militärischen Durchsetzung erteilen . Ein militärischer Angriff auf der Grundlage eines solchen Mandats wäre nicht völkerrechtswidrig . Die Bundesregierung hat deutlich gemacht , dass Deutschland sich jedoch auch unter diesen Bedingungen nicht an einem Krieg gegen den Irak beteiligen würde . Die Gründe sind die Risiken für die Zivilbevölkerung ,für die internationale Koalition gegen den Terrorismus sowie für die Situation in der Region , insbesondere der israelisch - palästinensische Konflikt . ..."

Sollte es dennoch zum Beschluss einer militärischen Durchsetzung der UN - Resolution kommen , wird sich die Bundesregierung

" an der Umsetzung eines solchen Beschlusses nicht aktiv beteiligen . Entsprechend der UN - Charta darf sie die Umsetzung aber auch nicht behindern . Unter diesen Umständen wird die Bundesregierung der USA und ihren möglichen Verbündeten gemäß NATO - Vertrag Nutzungs- und Überflugrechte in Deutschland einräumen . ....

Wir sind für die Weiterführung der Inspektionen , solange diese ihren Auftrag nicht zu Ende gebracht haben und unterstützen den UN - Chefinspektor Blix in dieser Forderung . ...

Die Chance einen Krieg zu verhindern ist noch vorhanden . Wir werden alles uns mögliche tun , diese Chance zu nutzen und unsere Position öffentlich zum Ausdruck bringen . ... "


Grüne wollen Chloridbelastung auf den Grund gehen

01.02.2003

Durch Grundwasseruntersuchungen im Zusammenhang mit der Sanierung der ehemaligen Büdericher Ziegelwerke sowie durch Untersuchungen der Lineg wurde festgestellt, dass im Grundwasserabstrom des Steinsalzbergwerkes Borth deutlich erhöhte Salzgehalte auftreten. Im Grundwasser unter dem Werksgelände selbst wurden Chloridgehalte von 170 mg/ im südlichen und 790 mg/l im nördlichen Werksteil festgestellt.

Das Bergamt Moers hat bislang keine Maßnahmen zur Reduzierung des Salzeintrages angeordnet, da dies nach dortiger Auffassung als unverhältnismäßig angesehen wird.

Die bündnisgrüne Fraktion sieht hier jedoch dringenden Informations- und Handlungsbedarf. Deshalb hat sie die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:

  • Untersuchungen haben ergeben, dass die Chloridbelastung im Anstrom des Steinsalzbergwerks Borth bei rund 40 mg Chlorid/l, im Abstrom dagegen bei 110 bzw. 280 mg Chlorid/l liegt. Für wie bedeutsam hält die Verwaltung diesen Sachverhalt unter Berücksichtigung der konkretisierten Planung für ein Wasserschutzgebiet im Bereich Ginderich?
  • An welchen Stellen erfolgt ein Salzeintrag in die Umwelt (Salzlagerstätte, Verladepunkte, Schienentrasse etc.)?
  • Sollte sich ein kausaler Zusammenhang zwischen Salzeintrag und Grundwasserbelastung durch Chlorid bestätigen: Welche Maßnahmen sind nach Auffassung der Verwaltung ggf. zur Minderung des Schadstoffeintrags sowie zur Sanierung des belasteten Bodens zu ergreifen?
  • Welche Behörde wäre ggf. für die Veranlassung oder Durchführung entsprechender Sanierungs- und Minderungsmaßnahmen zuständig? Durch wen wären ggf. solche Maßnahmen zu finanzieren?


Die Börse, von der keine Behörde weiß

01.01.2003

Vom 4. bis zum 6. April soll es in Rheinberg eine Waffenbörse geben. Davon wissen zwar bisher weder das Rheinberger Ordnungsamt etwas noch die Polizeibehörde Wesel. Auf den Internet-Seiten des Krefelder Messeveranstalters KreMess sind jedoch alle Details zu lesen - und die Messe Niederrhein bestätigte: "Der Termin ist gebucht."

Es ist kaum mehr als vier Monate her, da machte ein Messe-Plan Schlagzeilen: In den Hallen an der Rheinberger Römerstraße sollte eine Waffenbörse stattfinden - Innenminister Behrens stoppte dieses Vorhaben. Zwei Gerichtsinstanzen gaben ihm Recht.

Nun unternehmen die Organisatoren einen neuen Anlauf, wie Jürgen Bartsch, Ratsherr bei Bündnis 90/Die Grünen, gestern im Gespräch mit der Rheinischen Post erläuterte. Die Grünen Kreistagsfraktion habe in einem Tipp ausführliche Informationen zu den Plänen bekommen - und die machten Bartsch fassungslos:"Jetzt ist nicht mehr von einer Waffen- und Militariabörse die Rede. Statt dessen will der Krefelder Messeveranstalter KreMess eine "Jagd- und Waffenbörse" ausrichten" Doch das, findet Bartsch, sei "doch nur Rosstäuscherei". Für ihn steht "trotz der kosmetischen Umbenennung fest: Hier versucht wieder jemand, kommerziell motiviert Menschen Waffen zugänglich zu machen."

Und das lehnen die Grünen kategorisch ab; mehr noch: Bartsch forderte die Genehmigungsbehörden nachdrücklich auf, bei ihrer ablehnenden Haltung zu bleiben und "die Veranstaltung zu verhindern, die ein gewaltfreies Zusammenleben von Menschen beeinträchtigen könnte. Die Erinnerung an den Amoklauf von Erfurt mag bei machen verblasst sein - trotzdem darf es keine Form von Gewaltverherrlichung geben".

Zwar sei die Anfang April geplante Messe dem Namen nach eng an die Dortmunder Messe "Jagd und Hund" angelehnt, die in wenigen Wochen in den Westfalenhallen stattfindet. Und KreMess wurde gestern mit der Zusage zitiert, dass von allen Ständen bei der angekündigten "Jagd- und Waffenbörse" ausdrücklich ein seriöses Erscheinungsbild verlangt werde und dass man dabei auf die Unterstützung der seriösen Händler hoffe. Kritiker wie Jürgen Bartsch überzeugen solche Zusagen allerdings nicht.

Und die Genehmigungsbehörden? "Bei uns ist bislang kein Antrag zur Genehmigung dieser Veranstaltung eingegangen", bestätigte Polizeisprecher Dörnemann gestern auf Anfrage der Rheinischen Post. Seine Behörde halte engen Kontakt mit der Stadt Rheinberg und wisse deshalb, dass auch dort kein Antrag vorliege.

Messe-Geschäftsführer Vincenz Weber erläuterte im Gespräch mit der RP, die Messe Niederrhein trete bei der von KreMess konzipierten Veranstaltung ausschließlich als Vermieter der Räume ein. Inhaltlich habe sie nichts mit der Börse zu tun, auch die Frage der behördlichen Genehmigungen sei ausschließlich Angelegenheit der Veranstalter.

(Quelle: Rheinische Post, Rainer Kaussen)


Wider die Kriegslogik

01.01.2003

Den nachstehenden Appell hat der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen Rheinberg an die bündnisgrüne Bundestagsfraktion gerichtet:

Der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen in Rheinberg empfiehlt der bündnisgrünen Bundestagsfraktion, in der anstehenden Bundestagsentscheidung über eine Beteiligung der Bundeswehr am Afghanistan-Krieg im Zuge der weltweiten Terrorismusbekämpfung mit Nein zu stimmen.

Die Gründe dafür sind:

-Die Ziele, die mit der Militärintervention erreicht werden sollen, sind nicht deutlich; ein Ende der Einsätze ist damit nicht absehbar;
-Eine konventionelle Kriegführung ist kein angemessenes Mittel zur Bekämpfung des Terrorismus;
-Die durch den Krieg gegen Afghanistan beabsichtigte Beseitigung des Taliban-Regimes kann kein Selbstzweck sein; es fehlt ein politisches Szenario für eine Nach-Taliban-Regierung und die Beteiligung der unterschiedlichen Volksgruppen Afghanistans an der Macht;
-Ein politischer Vorratsbeschluss hinsichtlich des Einsatzes deutscher Truppen für ein Jahr ist nicht verfassungskonform, da es die Entscheidungshoheit des Parlamentes unterläuft.
Wir möchten betonen, dass wir es für legitim und notwendig halten, den Terrorismus zu bekämpfen. Dies sollte nach unserer Auffassung jedoch durch begrenzte und zielgenaue Einsätze speziell dazu ausgebildeter Anti-Terror-Einheiten geschehen.

Im Übrigen halten wir es bei einer solch bedeutsamen Entscheidung für absolut geboten, den Verfassungsgrundsatz, dass jeder Abgeordnete nur seinem Gewissen verpflichtet ist, zu beachten. Die Abstimmung sollte daher keinen Fraktionszwängen unterliegen.

Mit freundlichem Gruß

Dagmar Krause-Bartsch

Dr. Wolfgang Pahlmann

(Vorstandsmitglieder des OV Rheinberg)