BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bündnis 90/Die GRÜNEN Rheinberg

Gelbe Bank für Rheinberg?

Wer mit dem Auto unterwegs ist, fährt oft nicht mit der vollen Auslastung des Autos. Meist bleiben Sitze unbesetzt. Diese könnten genutzt werden, um Mitfahrgelegenheiten anzubieten. Um solche Mitfahrmodelle zu unterstützen wurden sogenannte Mitfahrerbänke erfunden und bereits in anderen Städten erfolgreich getestet. Dies haben die Fraktionen von FDP und Grünen zum Anlass genommen, einen gemeinsamen Antrag an den Bauausschuss zu stellen.

25.05.17 – von Grüne Fraktion –

Mobilität prägt das Leben des 21. Jahrhunderts wie sonst nur die Digitalisierung. Der Individualverkehr steigt dabei kontinuierlich an und stellt damit große Herausforderungen an die Bereitstellung von Infrastruktur.

Öffentlicher Personennahverkehr versucht dies aufzufangen, schafft es aber in ländlichen Regionen kaum. Wo der Bus nur unregelmäßig kommt oder lange Warte- und Umsteigezeiten in Kauf genommen werden müssen, ist der ÖPNV nur für bestimmte Strecken eine konkurrenzfähige Alternative.

Abhilfe kann hier jede/r Einzelne schaffen. Wer mit dem Auto unterwegs ist, fährt oft nicht mit der vollen Auslastung des Autos. Meist bleiben Sitze unbesetzt. Diese könnten genutzt werden, um Mitfahrgelegenheiten anzubieten. Um solche Mitfahrmodelle zu unterstützen wurden sogenannte Mitfahrerbänke erfunden und bereits in anderen Städten erfolgreich getestet. Um aufzufallen sind sie häufig in Gelb gehalten.

Der Antrag von FDP und Grünen lautet: 

Die Verwaltung möge einerseits die Rahmenbedingungen für das Errichten von sogenannten Mitfahrerbänken („gelben Bänken“) auf Rheinberger Stadtgebiet darstellen. Hier sind die Kosten und die rechtlichen Abwägungen hervorzuheben. Des Weiteren ist auch eine Darstellung der Vorgehensweise der Nachbargemeinden (z.B. Alpen, Neukirchen-Vluyn/Schaephuysen) zur Einrichtung und dem „Betrieb“ gelber Bänke mit aufzuzeigen.

Andererseits sollen von der Verwaltung die möglichen Standorte dargestellt werden. Dabei soll ein Hauptaugenmerk auf noch nicht durch gewerblichen oder ehrenamtlichen Busverkehr abgedeckte Verbindungen (z.B. Borth/Wallach - Alpen oder Alpsray - Kamp-Lintfort) gelegt werden.

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