06.04.25 –
Im Jahr 2023 scheiterte der erste Anlauf von Bündnis 90/ Die Grünen, die Vermüllung unserer Stadt einzudämmen, am Widerstand von CDU, SPD und FDP im Stadtrat. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit der kommunalen Verpackungssteuer in Tübingen bestätigt hat, unternimmt unsere Fraktion einen neuen Anlauf.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt folgenden Antrag für den nächsten zuständigen Ausschuss:
Die Verwaltung prüft den rechtlichen Rahmen, die ökologischen und ökonomischen Wirkungen sowie den Verwaltungsaufwand für die Einführung und Umsetzung einer kommunalen Steuer auf Einwegverpackungen.
Begründung: Einwegverpackungen von Speisen und Getränken machen in Innenstädten gemäß verschiedener Quellen zwischen 50 und 80% des Inhalts öffentlicher Mülleimer aus. Die achtlos auf Straßen und in die Landschaft weggeworfenen Einwegverpackungen verursachen erhebliche Umweltprobleme, hohe Kosten und sind kein schöner Anblick für Anwohner und Gäste.
Als bundesweit erste Kommune erhebt die Stadt Tübingen seit Januar 2022 eine Steuer auf den Verkauf von Einwegverpackungen. Es werden Verpackungen und Geschirr mit jeweils 50 Cent, Einwegbesteck mit 20 Cent besteuert. Gezahlt wird die Steuer von etwa 200 Händlern und Gastronomen, die beispielsweise Take-away-Gerichte oder „Coffee-to-go“ in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Die Einnahmen der Stadt Tübingen beliefen sich im Jahr 2022 auf 950.000,- €. Diese Summe entspricht in etwa der seitens der Stadt geschätzten jährlichen Entsorgungskosten für Verpackungsmüll.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die Steuer Ende Januar 2025 abgewiesen hat, erhebt nunmehr neben Tübingen auch Konstanz seit 2025 eine Verpackungssteuer. In Köln und Bonn hat der Stadtrat kürzlich ebenfalls die Einführung der Steuer mehrheitlich verabschiedet und die dortigen Stadtverwaltungen mit der Erarbeitung einer entsprechenden Satzung beauftragt. In etlichen weiteren Städten in NRW und deutschlandweit wird das Thema zur Zeit intensiv geprüft.
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