Kontrolle von Biogasanlagen

In einem Beitrag der ARD (Report Mainz) wurde Mitte des Jahres 2014 resümiert, dass nahezu keine wirksamen Kontrollen bezüglich der in Biogasanlagen eingebrachten Stoffe in Niedersachsen erprobt sind.

03.01.15 –

In einem Beitrag der ARD (Report Mainz) wurde Mitte des Jahres 2014 resümiert, dass nahezu keine wirksamen Kontrollen bezüglich der in Biogasanlagen eingebrachten Stoffe in Niedersachsen erprobt sind.

Die Begleitpapiere der zuliefernden Betriebe werden nur unzureichend kontrolliert. Ein gesetzlicher Zwang zur Analyse der angelieferten Stoffe vor Verarbeitung bestünde nicht.

Alle beteiligten Akteure - Betreiber von Biogasanlagen, Transporteure, Hersteller von giftigen Abfällen (Abfälle aus der Klebstoffindustrie, Ölschlämme, Klärschlämme, Farbschlämme usw.) - können durch eine solche illegale Kreislaufwirtschaft hohe Gewinne einstreichen. Dies führe zu einer umfänglichen Verschwiegenheit und gesteigerten Motivation der Beteiligten an derlei strafwürdigen Handlungen. Potentielle Geschädigte sind u.a. die Menschen und Tiere, in deren Umgebung nach Ausbringung der Restprodukte aus den Biogasanlagen die Felder und Äcker vergiftet zurückgelassen werden.

Überdies begründe das Einbringen gefährlicher Abfälle in Biogasanlagen zusätzlich unkalkulierbare Gefahren für die Menschen, die in der Nähe solcher Betriebe wohnen und arbeiten. Das Entdeckungsrisiko bei Verstößen der beschrieben Art sei sehr gering.

Obwohl hier in Rheinberg kein entsprechender Anfangsverdacht bekannt ist, hat die Grüne Fraktion den ARD-Bericht vorsorglich zum Anlass genommen, die folgende Anfrage an die Verwaltung zu richten:

Welche Möglichkeiten sieht die hiesige Verwaltung zu kontrollieren, ob giftige Abfälle, falsch deklarierte Abfälle und Abfälle, die laut Betriebserlaubnis in der jeweiligen Biogasanlage nicht verarbeitet werden dürfen, in die Rheinberger Biogasanlagen eingebracht und anschließend als giftige oder behördlich unangemeldete Reststoffe auf die Felder der Umgebung oder woanders ausgebracht werden? Sollten bereits ausreichende Kontrollen durchgeführt werden, bitten wir um ausführliche Darlegung,

  • wer (welche Behörde oder welches private Institut) zuständiger Kontrolleur ist und
  • in welchem Umfang ein Biogasanlagenbetrieb standardmäßig und im Besonderen (z. B. im Verdachtsfall) überprüft wird?



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