Mähroboter gefährden Igel

Antrag der GRÜNEN Fraktion zum Tierschutz

19.09.24 –

Igel sind eine besonders geschützte Art (im Jahre 2020 wurde der Igel auf die Vorwarnliste der Bundesdeutschen Roten Liste gesetzt) – dennoch sind die Bestände des heimischen Igels (Braunbrustigel) bundesweit seit Jahren rückläufig. Ursachen sind der steigende Verlust von Lebensraum, wachsender Verkehr, Futterverknappung durch Pestizide in der Landwirtschaft sowie Anpassungsschwierigkeiten an durch den Klimawandel veränderte Saisonzeiten.

Auf der Suche nach Nahrung wandern die Tiere vermehrt in Parks und Gärten, wo sie einer weiteren Gefahr begegnen: Automatisierte Mähroboter, die z.T. auch während der Dunkelheit betrieben werden. Die nachtaktiven und reviertreuen Tiere haben keine Chance, dieser Gefahr zu entkommen, da ihr Schutzinstinkt (einrollen) sie besonders anfällig macht. Die Folge sind lebensgefährliche Verletzungen, an denen sie in der Wildnis in der Regel sofort oder im weiteren Verlauf versterben. Die offenen Wunden werden von Fliegen zur Madenablage genutzt und die Tiere werden lebendig von innen aufgefressen. Ohne direkte und massive Hilfe von Menschen bedeutet die Begegnung eines Igels mit einem Mähroboter in der Regel den sicheren Tod für das verletzte Tier.

Der Absatz von Mährobotern steigt von Jahr zu Jahr und somit auch die Gefahr für Igel und andere Kleintiere. Bislang führen leider weder technische Bemühungen der Hersteller von Mährobotern noch Aufklärungskampagnen zu einem gegenteiligen Trend. Selbst laut Produktbeschreibung als sicher gekennzeichnete Fabrikate bieten laut unabhängigen Bewertungsportalen für Kleintiere (und z.T. auch für Kleinkinder) bis heute keinen sicheren Schutz.

Vergleich 1: www.igel-in-bayern.de/maehroboter-im-test/

Vergleich 2: www.test.de/Maehroboter-im-Test-4698387-0/

Vergleich 3: www.homeandsmart.de/stiftung-warentest-maehroboter

Igel Pflegestationen belegen hier sowohl die steigende Zahl aufgenommener hilfsbedürftiger Tiere insgesamt als auch den steigenden Anteil der durch Mähroboter z.T. massiv durch Schnittwunden und fehlende Extremitäten verstümmelten Tiere, von denen trotz großem Pflegeaufwand der Großteil verstirbt oder nach erfolgreicher Auswilderung wiederholt verwundet wird. Als Ansprechpartner wird hier exemplarisch die Pflegestelle „Wilde Igel e.V.“ NeukirchenVluyn, vertreten durch Frau Monica Hill, genannt. Die seitens Frau Hill geführte Statistik zeigt, dass der größte Teil der Pflegefälle aus dem Stadtgebiet Rheinberg stammt, wo keine entsprechende Pflegestelle existiert. Im Sinne des Igelschutzes wird angeregt, den nächtlichen Betrieb von Mährobotern aller Art grundsätzlich zu untersagen. Auch wenn keine aktive Kontrolle der Einhaltung eines Verbots seitens der Stadt erfolgen würde, stellt dies dennoch ein klares Signal an die (in Bezug auf die Gesamtbevölkerung wenigen betroffenen) Bürger*innen dar und dürfte auch zu einer höheren entsprechenden Wachsamkeit und Selbstkontrolle in der Nachbarschaft führen.

Zur Umsetzung eines entsprechenden Nachtfahrverbots gibt es bereits Beispiele: Die Gemeinde Nuthetal in Brandenburg hat eine ergänzende Verordnung zur Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV) beschlossen, in dessen Folge der Gebrauch von Mährobotern zu den allgemeinen Ruhezeiten in Wohngebieten unzulässig wird. Die erlaubte Nutzung von Mährobotern wird in der ordnungsbehördlichen Verordnung tierverträglich zeitlich begrenzt, so dass für die Nachtzeiten ein Verbot geregelt ist. politik.nuthetal.de/ti-gemeinde/listen/Beleg_b20242A1C0F5482456499ED519E30073C9752.pdf

Im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün der Stadt Köln wurde am 12.09.2024 ein Beschluss gefasst, ein Nachtfahrverbot für Mähroboter zum Schutz der Igel über eine Allgemeinverfügung auf Basis des Bundesnaturschutzgesetzes zu erlassen. Vorgesehen ist ein Fahrverbot, welches sich an den Aktivitätszeiten des Igels orientiert. Es ist geplant, die Verbotszeiten je nach Jahreszeit an den Sonnenuntergangs- bzw. Sonnenaufgangsuhrzeiten auszurichten. Hier soll das Verbot mit 30 Minuten vorher beziehungsweise nachher die Dämmerungszeiten einschließen. Das Verbot beschränkt sich demnach lediglich auf die Nachtzeiten und verringert somit die Gefahr der Verletzungen deutlich. ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp

Dahingehend wird Folgendes für die kommende Sitzung des zuständigen Ausschusses beantragt: Die Verwaltung der Stadt Rheinberg möge unter Berücksichtigung der obigen Beispiele prüfen, in welcher Form ein Untersagen des nächtlichen Betriebs von Mährobotern auf dem Stadtgebiet möglich ist und wie dieses umgesetzt werden kann. Eine Einladung obiger Pflegestation wäre wünschenswert.

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