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Auf dem 3,8 Hektar großen Gewerbegrundstück südlich der Underbergverwaltung und des Amazon-Ergänzungsparkplatzes an der Alte Landstr. bis zur Einmündung der Hubert-Underberg-Str. prangt seit kurzem ein großes Werbeplakat der Firma GARBE Industrial Real Estate aus Hamburg (siehe Bild unten), die offenbar vom Eigentümer des Grundstücks beauftragt wurde, dafür Mieter für rd. 22.000 qm weitere Logistik- und Lagerflächen zu suchen.
Da jetzt schon immense ungelöste Probleme mit dem LKW-Verkehr (fahrend und parkend) rund um das Amazon-Logistikzentrum bestehen (siehe auch aktuelle Ausgabe der StattNachrichten, Seite 4) und die Firma für das seit Jahrzehnten unbebaute Grundstück im Exposé damit wirbt, dass das Grundstück für ein Gefahrstofflager auch mit der höchsten Wassergefährdungsklasse (WGK III) geeignet sei und binnen 1 Jahr ab Vertragsunterzeichnung fertiggestellt werden könne, hat unsere Fraktion bei der Verwaltung nachgefragt, ob das stimme, dies noch immer so gewollt sei und gegebenenfalls auch jetzt noch vorsorglich Beschränkungen definiert werden können, weil die bisherigen Festlegungen, die vor vielen Jahren erfolgt sein müssten, mittlerweile durch die Entwicklung auf allen Nachbarflächen überholt bzw. Ziele erfüllt sind.
Hier ist grüne Wachsamkeit gefordert.
01.12.18 –
Die GRÜNE Fraktion hatte am 9. Mai 2017 im Rat der Stadt Rheinberg einen Antrag auf geschwindigkeitsreduzierende Maßnamen – auch mit dem Ziel des Lärmschutzes – im Ortsteil Vierbaum gestellt. Für die Baerler Straße konnten wir einen Teilerfolg verbuchen: ab 22:00 Uhr ist nun nachts Tempo 30 aus Lärmschutzgründen angeordnet worden. Bauliche Maßnahmen dazu sind in Arbeit – die sich sicherlich positiv auch auf den Tagesverkehr auswirken werden.
Im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Oktober 2018 wurde erneut über unseren Antrag zu Maßnahmen auf der L 10 –Kuhdyk und Reitweg – gesprochen. Hierzu hat der Straßenbaulastträger „Straßen.NRW“ eine Berechnung der Schallimmissionen nach den Richtlinien für Lärmschutz an Straßen vorgenommen. Diese Berechnungen sind umfangreich.
Im Kern ist festzustellen, dass bei der gegenwärtigen Verkehrsbelastung und der überhöhten Geschwindigkeit auf der L 10 nach den Erfahrungen des Straßenbaulastträgers mit einer Pegelminderung zwischen 2,3 und 2,6 dB, was gerundet 3 dB bedeutet, zu rechnen ist, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h reduziert würde. Das ist lärmtechnisch betrachtet so, als wenn die Verkehrsmenge halbiert wäre!
Nach unserer Meinung sollte erstmal für einen Testzeitraum 30 km/h angeordnet werden, um nach einer gewissen Eingewöhnungszeit die Geschwindigkeit zu überprüfen. Sollte dann noch erheblich zu schnell gefahren werden, muss dann über bauliche Maßnahmen nachgedacht werden.
Die Straßenverkehrsbehörde in unserer Stadtverwaltung hat schon viel gemessen und Daten erhoben. Anstatt den Zahlen nun Taten folgen zu lassen, begründet sie ihre ablehnende Entscheidung über unseren Antrag damit, dass Ausweichverkehre entstehen würden, der ÖPNV gestört würde und das Verkehrszeichen von den VerkehrsteilnehmerInnen nicht akzeptiert würden. Ich meine: Dies ist eine Scheinargumentation der Verwaltung. Sie sollte besser den Spielraum für Ermessensentscheidungen voll im Sinne der AnliegerInnen ausnutzen und auf das Land NRW einwirken. Bauliche Maßnahmen am Eingangsbereich Reitweg in Vierbaum sollten unbedingt durchgeführt werden!
Kategorie
Gesundheit und Verbraucherschutz | Stattnachrichten | Verkehr