18.05.25 –
Die Verwaltung möge im Rahmen der Entwurfsaufstellung für den Ersatzneubau der Kita Vierbaum an der Langackerstraße folgende Punkte prüfen:
1.) Kann der Ersatzneubau so weit nach Osten auf das Gesamtgrundstück geplant werden kann, dass auf dem freiwerdenden westlichen Grundstücksteil (ggf. preisgebundener) barrierefrei errichteter, familienfreundlicher Geschosswohnungsbau (Details zu Nutzungsoptionen siehe unter 4.) entstehen kann? Dieser soll insbesondere auch für in der Kinderbetreuung eingesetztes Personal der Stadt Rheinberg als Dienstwohnung angeboten werden. Die Bereitstellung von Mietergärten auf einem Teil des Grundstücks soll mit erwogen werden.
2.) Etwaig dafür erforderliche Änderungen der Bauleitplanung sollen im Entwurf mit einer groben Zeitbedarfs- und Kostenschätzung herausgearbeitet werden. Verzögerungen der Realisierung des Kita-Ersatzneubaues sollen dabei in jedem Falle unterbleiben, was aber nach Vorauskunft der Verwaltung in jedem Falle gewährleistet werden kann.
3.) Gegebenenfalls ist dafür mit der Bezirksregierung eine Verminderung der lärmimmissions-belasteten Flächen aus dem bislang nominell dafür definierten Wohnraumentwicklungsgebiet westlicher Annaberg, östlich angrenzend an die A57, im Austausch anzubieten.
4.) Die Verwaltung möge auch darstellen, ob dabei nicht die Möglichkeit besteht, einen B-Plan aufzustellen, der auf ausreichender Tiefe von der Langackerstraße nach Osten entlang der Langackerstraße nach Süden bis zum Reitweg weiteres Bauland ermöglicht, sodass beiderseits der Langackerstraße bis zur Grenze der heute existierenden Bebauung an der Langackerstraße Nr. 79 eine Besiedelung möglich wird, wie es auch bei den jeweils beidseitig bebauten Parallelstraßen im Westen (An der Heide) und Osten (Baerler Str.), beide ca. knapp 500 m entfernt, jeweils in der Nähe des Kreuzungsbereiches mit dem Reitweg der Fall ist.
5.) Sofern sich Chancen für eine Umsetzung abzeichnen, soll die Verwaltung frühzeitig mit der Grafschafter Wohnungsbaugesellschaft mbH sprechen, ob diese bereit ist, mit entsprechenden Auflagen die Wohnbauparzelle zu erwerben und sich zu verpflichten, dort mittelfristig nach Inbetriebnahme der neuen Kita das neue Wohngebäude in Betrieb zu nehmen. Selbstverständlich soll auch das Interesse anderer Baugenossenschaften und gemeinwohl-orientierter Vorhabenträger an einer Realisierung proaktiv durch die Verwaltung (Wirtschaftsförderung) abgefragt werden.
6.) Selbstverständlich spricht gerade aus Sicht unserer Fraktion nichts dagegen, die Bausubstanz des alten Schulgebäudes ganz oder teilweise zu erhalten und den Wohnraum durch Umbau, Anbau, Sanierung und Modernisierung zu schaffen statt durch Abriss und Komplettneubau.
Kategorie