Verkaufsoffene Sonntage: Grüne beantragen, die bisherige Regelung beizubehalten

Mit ihrem sogenannten Entfesselungsgesetz machen CDU und FDP in NRW wieder 8 statt bisher 4 verkaufsoffene Sonntage möglich.

24.04.18 –

Der verkaufsoffene Sonntag ist ein Kompromiss zwischen den Anforderungen verschiedener Interessen. Stehen auf der einen Seite die wirtschaftlichen Interessen Gewerbetreibender und die kommunalen Bemühungen, Innenstädte gerade an Wochenenden zu beleben und Publikumsverkehr in die Stadt zu ziehen, fordern auf der anderen Seite Arbeitnehmervertreter den Schutz des arbeitsfreien Sonntages und die Kirchen die Wahrung des Sonntages als Tag des Gottesdienstes und der heiligen Ruhe.

Dieser Kompromiss muss also stets sorgfältig und feinfühlig austariert werden. Es ist beispielsweise selbstverständlich, dass verkaufsoffene Sonntage nicht auf wichtige religiöse Feste gelegt werden dürfen.

Andererseits versteht sich auch, dass insbesondere zu einem Stadtfest auch die Gewerbetreibenden ihre Geschäfte öffnen können sollten. Die bisherigen Regelungen des Landes NRW haben in Rheinberg zu einem guten Kompromiss zwischen den verschiedenen Anforderungen geführt und sich über Jahre bewährt. Daran sollte festgehalten werden.

Die Absprache mit den Betroffenen (Kirchen, Verbände der Gewerbetreibenden, Gewerkschaften) ist daher auch weiterhin erforderlich und die Stadt sollte an einer intensiven Kommunikation festhalten.

Die Grüne Fraktion beantragt daher für die kommende Ratssitzung:

Der Rat möge beschließen, die neuen Regelungen zur Zahl verkaufsoffener Sonntage des Landes Nordrhein-Westfalen nicht anzuwenden. Die Stadt Rheinberg wird bei der Zahl verkaufsoffener Sonntage weiterhin die bisherigen Richtlinien anwenden. Verkaufsoffene Sonntage sollen in Abstimmung mit den Kirchen, den Gewerbetreibenden und den Gewerkschaften mit besonderem Augenmerk auf Stadtfeste festgelegt werden.

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Arbeit und Ausbildung | Fraktion | Soziales

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