Menü
04.09.15 –
Auf Initiative der Landtagsfraktionen von SPD und GRÜNEN sollen die Kommunen mit einer neuen Stichtagsregelung bei der Zuweisung der Mittel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) entlastet werden.
Die Landesregierung hat nun beschlossen, bereits im Haushalt 2015 den Stichtag, an dem die Zahl der Flüchtlinge in den jeweiligen Kommunen festgehalten und für die Abrechnung zugrunde gelegt wird, vom 1. Januar 2014 auf den 1. Januar 2015 zu verschieben.
Damit die zusätzlichen Mittel auch zeitnah an die Städte und Gemeinden ausgezahlt werden können, wird es einen 3. Nachtragshaushalt 2015 geben. Der Entwurf soll parallel mit den Änderungen im FlüAG im Oktober beraten und verabschiedet werden.
„Nach aktuellen Berechnungen würde Rheinberg noch im Jahr 2015 rund 391.000 Euro durch die Abrechnung aufgrund des aktuellen Stichtags erhalten“, teilt Ulla Hausmann-Radau, GRÜNE Ratsfrau, mit. „Damit kommt Rot-Grün der Forderung der Kommunen nach, die Anrechnung der Flüchtlingszahlen auf die aktuelleren Zahlen zu beziehen und damit die finanziellen Belastungen zu verringern.“
Aufgrund der pauschalen Regelung ist auch sichergestellt, dass die steigenden Flüchtlingszahlen im Haushalt 2016 unmittelbar berücksichtigt werden.
Ulla Hausmann-Radau: „Flüchtlingspolitik ist aber eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deswegen muss die Bundesregierung sich nun endlich ihrer Verantwortung bewusst werden und Ländern sowie Kommunen substanziell und dauerhaft unter die Arme greifen. Nur eine strukturelle und dynamische Kostenübernahme wird die Kommunen, die bereits heute erhebliche finanzielle Herausforderungen stemmen müssen, auch langfristig entlasten.“
Kategorie
Fraktion | Haushalt und Finanzen | Pressemitteilungen | Soziales