Situation geflüchteter Menschen in Rheinberg

Resolution der GRÜNEN Fraktion

19.09.23 –

Im März brachte unsere Fraktion den untenstehenden Resolutionsentwurf in den Rat der Stadt ein. Die CDU-Fraktion meldete hierzu Beratungsbedarf an, so dass die folgende Resolution nunmehr in der Sitzung am 26.09 erneut beraten wird:

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine stellt uns vor enorme Aufgaben. Im Jahr 2022 sind über eine Million Geflüchtete aus der Ukraine nach Deutschland gekommen, 220.000 davon nach NRW. In Rheinberg sind aktuell 242 ukrainische Flüchtlinge untergebracht. Zudem fliehen auch weiterhin aus vielen anderen Teilen der Welt Menschen vor Krieg und Vertreibung zu uns - so wurden im vergangenen Jahr in Deutschland 220.000 Erstanträge auf Asyl gestellt, eine Steigerung von rund 47 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Rheinberg hat derzeit 228 Asylbewerber*innen aufgenommen. Die Aufnahme sowie menschenwürdige und auf Integration ausgerichtete Unterbringung von Geflüchteten ist und wird unsere humanitäre Pflicht bleiben. Kommunen und Zivilgesellschaft leisten dabei Herausragendes und stoßen dennoch schon vielfach an die Grenzen der Belastbarkeit bei Unterbringung und Integration. Die Diskrepanz zwischen der humanitären Pflicht und den faktischen Möglichkeiten wird immer größer. Es fehlen ausreichende Unterkünfte und Wohnraum, Kitas und Schulen sind überlastet und freie Plätze in Sprach- und Integrationskursen kaum verfügbar.

Dabei geht es nicht nur um die akute Bereitstellung von finanziellen Mitteln. Städte und Gemeinden brauchen Planungssicherheit mit Blick auf die Refinanzierung bei der Schaffung von Unterbringungskapazitäten. Denn die Verantwortlichen vor Ort stehen jetzt akut vor der Frage, welche Räumlichkeiten überhaupt noch für eine Unterbringung zur Verfügung stehen, ob sie zum Beispiel Hotelzimmer oder Container anmieten oder direkt in die langfristige Herrichtung von Räumlichkeiten investieren, um auch perspektivisch Kapazitäten vorzuhalten, die bei Bedarf kurzfristig hochgefahren werden können. Zudem sind die Beschäftigten in den Kommunen nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie erschöpft und teilweise an der Belastungsgrenze.

Die Energie- und Wirtschaftsprobleme führen außerdem dazu, dass die finanziellen Mittel der Kommunen ohnehin eingeschränkt sind und für die Unterbringung geflüchteter Menschen weniger Mittel bereitstehen. Klar ist dabei: Es muss eine dauerhafte und strukturelle Beteiligung von Bund und Land an der Flüchtlingsfinanzierung geben. Wir brauchen eine deutlich bessere Finanzausstattung, da die Kommunen die Hauptlast der Unterbringung, Versorgung und Integration tragen. Es werden zusätzliche Kita-Plätze, zusätzliche Plätze in den Schulen benötigt.

Auch der Bau von zusätzlichen Unterkünften wird nötig sein. Diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe muss von Bund und Land auskömmlich und nachhaltig finanziert werden. Der Bund muss auch weiterhin die Unterkunftskosten anerkannter Flüchtlinge zu 100 Prozent übernehmen. Zur Finanzierung gehört auch die Übernahme der Kosten für die geduldeten Flüchtlinge. Niemand weiß, wie lange der Krieg in der Ukraine noch andauern wird. Auch eine Reduzierung der Asylbewerber aus anderen Ländern ist im Jahr 2023 nicht zu erwarten.

Vor dem Hintergrund von Klimawandel und kriegerischen Auseinandersetzungen auf der ganzen Welt müssen wir uns darauf einstellen, dass Flüchtlingsbewegungen eher zu- als abnehmen werden. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden weiteren Fluchtbewegungen ist eine gesicherte und gerechte Verteilung der Flüchtlinge zwischen den Bundesländern, aber auch innerhalb der Bundesländer zwischen den Kommunen sicherzustellen. Zudem ist die Aufnahme und Verteilung von Geflüchteten in der EU gerechter zu regeln. Die Blockadehaltung, die mittlerweile von einer Vielzahl von EU- Staaten ausgeht, muss zwingend aufgegeben werden

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